Mittwoch, 15. Mai 2024
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Trans Sexarbeiterin vergewaltigt: 35-Jähriger eingewiesen

Ein 35-Jähriger, der eine trans Sexarbeiterin vergewaltigt hat, muss auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie. Dem Landgericht Hof zufolge sei der Mann eine Gefahr für alle Frauen.

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Angeklagt war ein 35-Jähriger, dem zwei psychiatrische Gutachten eine paranoide Schizophrenie attestierten – das war auch vor Gericht deutlich zu sehen. So erklärte der Arbeitslose, der in einer vermüllten Wohnung lebt, unter anderem, dass er ein prominenter Rapper und Kampfsport-Profi sei.

Der Angeklagte hat eine Sexarbeiterin überfallen, vergewaltigt und verprügelt

Den Gutachtern zufolge seien weitere schwere Straftaten jederzeit möglich. Angeklagt war er, weil er im Juli 2022 eine 32 Jahre alte trans Sexarbeiterin aus Thailand in ihrer Arbeitswohnung überfallen hat.

Die Frau hatte ein Treffen mit dem Mann zuvor wegen dessen grober Sprache abgelehnt – doch davon ließ er sich nicht abhalten: Er drängte sich in die Wohnung und vergewaltigte sie. Als die Frau während der Vergewaltigung einen Notfallknopf drücken wollte, schlug er sie brutal in die Milzgegend. Daraufhin ließ die Frau aus Todesangst alles mit sich geschehen.

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Schuldunfähig – aber brandgefährlich

Vor Gericht erklärte der 35-Jährige, der Sex sei einvernehmlich gewesen – die brutale Vergewaltigung sei ein sadomasochistisches Rollenspiel gewesen. Wie der Nordbayerische Kurier berichtet, sagte er in seinen letzten Worten vor Gericht, er halte Frauen nur für „schönen Sex und Kinderbekommen“ fähig – und er verstehe nicht, warum ihm das als Frauenfeindlichkeit ausgelegt werde.

Das Landgericht Hof stellte in der Woche vor Ostern nach acht Verhandlungstagen fest, dass der Angeklagte schuldunfähig sei. Wegen seiner paranoiden Schizophrenie wurde er strafrechtlich freigesprochen – und auf unbestimmte Zeit in die forensische Psychiatrie eingewiesen. Er sei eine Gefahr für alle Frauen, ist das Gericht überzeugt. Eine Chance, wieder freizukommen, habe der 35-Jährige dem Richter zufolge nur, wenn er Krankheitseinsicht zeige und sich medikamentös behandeln lasse.

Gericht machte keinen Unterschied zwischen trans und cis Frauen

Begrüßt wurde das Urteil von der SPDqueer Oberfranken. „Ich bin froh, dass der Beschuldigte nun auf Anordnung des Gerichts auf unbestimmte Zeit aus dem Verkehr gezogen wurde“, so der Vorsitzende Sebastian Kropp. Er sei froh, dass das Gericht keinen Unterschied zwischen trans und cis Frauen mache. „Das ist gut so! Denn wie wir wissen, haben andere Gerichte in Deutschland hier leider einen Unterschied gemacht“, so Kopp.

Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass der Angeklagte mit seinem Verhalten für Schlagzeilen sorgt. Bereits 2019 hat er die CSU-Bundestagsabgeordnete Silke Launert wochenlang gestalkt – und stand trotzt eines richterlichen Annäherungsverbots nachts vor ihrer Wohnungstür.