Sonntag, 28. April 2024
HomePolitikInternationalLGBTI-freundliche Menschenrechtsgruppe im Nordirak verboten

LGBTI-freundliche Menschenrechtsgruppe im Nordirak verboten

Ein Gericht der irakischen Region Kurdistan hat eine lokale Menschenrechtsorganisation verboten, weil sie sich auch für die LGBTI-Community einsetzt. Vor allem das Regenbogen-Logo hat das Gericht entzürnt.

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Wie die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) berichtet , hat ein Gericht im kurdischen Teil des Irak die lokale Menschenrechtsorganisation Rasan mit Wirkung vom 31. Mai verboten. Grund dafür seien ihre „Aktivitäten im Bereich der Homosexualität“, berichtet HRW.

Die letzte Organisation der Region, die der LGBTI-Community hilft

Rasan setzt sich seit fast zwei Jahrzehnten in der kurdischen Stadt Sulaimaniya für die Rechte von Frauen ein, kämpft gegen häusliche Gewalt und ist mittlerweile die einzige verbliebene Organisation im irakischen Teil von Kurdistan, die sich auch für die Rechte sexueller Minderheiten einsetzt.

Ein Mitglied des kurdischen Parlaments hat Rasan deshalb im Oktober 2021 angezeigt, weil die Organisation „Homosexualität fördert“ und sich an Aktivitäten beteilige, „die sich gesellschaftlichen Normen, Traditionen und der öffentlichen Moral widersetzen“.

- Werbung -

Nach der Anzeige verhaftete die örtliche Polizei elf LGBTI-Aktivist:innen, aktuelle oder ehemalige Mitarbeiter:innen von Rasan. Die Haftbefehle basierten auf Artikel 401 des Strafgesetzbuchs, das „öffentliche Unsittlichkeit“ unter Strafe stellt.

Nicht die Aktivitäten der Organisation waren das Problem, sondern das Logo in Regenbogenfarben

Wie Tanya Kamal Darwish, Vorsitzende von Rasan berichtet, hätte der Richter weniger ein Problem mit den Aktivitäten der Gruppe gehabt, sondern mit dem Logo der Organisation. Denn dieses ist in Regenbogenfarben gehalten.

Ein Expertengremium habe „bestätigt, dass das Logo der Organisation ein vollständiger Ausdruck ihrer Aktivitäten im Bereich Homosexualität ist“, heißt es dazu im Gerichtsbeschluss über die Schließung der Menschenrechtsgruppe.

Dass das Logo von Rasan zur Schließung der Gruppe führte, haben die Aktivist:innen erst mit der Veröffentlichung des Urteils erfahren. „Sie benutzten das Logo als Vorwand, weil sie bei unseren Aktivitäten nichts Illegales finden konnten“, so Darwish.

„Angriff auf die Zivilgesellschaft in Kurdistan“

„Die Schließung von Rasan ist nicht nur ein Angriff auf die Zivilgesellschaft in Kurdistan, sondern stellt auch eine direkte Bedrohung für das Leben und das Wohlergehen jener gefährdeten Menschen dar, die sie unterstützt“, so Adam Coogle, bei HRW stellvertretender Direktor für den Nahen Osten.

Mit der Schießung habe die Regierung „in klares Signal gesendet, dass sie die Versammlungsfreiheit nicht respektiert“, so Coogle weiter. Rasan hat gegen den Beschluss des Gerichts Berufung eingelegt. Allerdings hat diese keine aufschiebende Wirkung und die Organisation muss ihre Arbeit vorübergehend einstellen.

Die Unterdrückung sexueller Minderheiten im Norden des Iraks scheint System zu haben: HRW hatte die Verfolgung der LGBTI-Community im Irak schon zuvor dokumentiert. Bewaffnete Gruppen, darunter auch die Regionalregierung üben gegen Angehörige sexueller Minderheiten Gewalt aus.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner