Freitag, 26. April 2024
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Burgtor als Protest zur Regenbogenparade beschmiert: 49-Jährige vor Gericht

Weil sie als Gegenaktion zur Regenbogenparade das Burgtor beschmiert hatte, stand eine 49-Jährige am Montag in Wien vor Gericht - und versuchte sich zu rechtfertigen.

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Ein Fan der Regenbogenparade ist die 49-Jährige, die am Montag in Wien vor dem Richter stand, sicher nicht. Während der Pride verschandelte sie deshalb in einer Art privater Gegendemonstration  das Burgtor: „Pride before the fall“, in der Lesart der Angeklagten „Hochmut kommt vor dem Fall“, schrieb sie auf mehrere Säulen des denkmalgeschützten Burgtors.

Kein Protest, sondern schwere Sachbeschädigung

Doch was für sie ein legitimer Protest an einer unliebsamen Veranstaltung gewesen sein dürfte, war für die Staatsanwaltschaft schwere Sachbeschädigung an einem Denkmal. „Es war nur Kreide, und ich wusste nicht, dass es ein Denkmal ist“, rechtfertigte sich die bereits mehrfach vorbestrafte Wienerin vor Richter Philipp Schnabel.

Und um zu demonstrieren, dass kein Schaden am Burgtor entstanden sein soll, zog sie vor Gericht einen etwa 30 Zentimeter langen Stein aus einer voll gefüllten Stofftasche. Damit wollte sie demonstrieren, mit welcher Art von Stift sie das Denkmal beschmiert hat.

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Die Angeklagte nahm einen Stein in die Verhandlung mit

Beim Richter sorgte die Aktion für Verwirrung: „Damit sind Sie durch die Sicherheitskontrolle gekommen?“, fragte er die Angeklagte, die ohne Anwalt vor Gericht erschienen war, besorgt. Und auch das Experiment, mit dem sie beweisen wollte, wie leicht sich der Stift entfernen lässt, geht schief. Die Farbe verschmiert nur.

Außerdem erklärte sie, dass sie am nächsten Tag mit Wasser und einem Schwamm zurückgekommen sei, um das Burgtor zu reinigen – doch man habe sie daran gehindert. Aus gutem Grund, wie eine Vertreterin der zuständigen Burghauptmannschaft erklärt: „Das ist Kalkstein. Da ist ein Sandstrahl die schonendste Methode“, sagt sie vor Gericht. 

Richter Schnabel verurteilte die 49-Jährige, die Kunst studiert hatte, zum Begleichen der Reinigungskosten in der Höhe von 505,43 Euro und einer Geldstrafe in der Höhe von 720 Euro. Die Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Den Stein hat die Wienerin wieder mitgenommen.

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