Dienstag, 30. April 2024
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Höchstgericht rüffelt Fekters Innenministerium

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Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat erneut einen Bescheid des Innenministeriums aufgehoben, mit dem einer Transgender die Änderung ihres Personenstands verweigert wurde, weil sie keine geschlechtsanpassende Operation gemacht hat.

In dem aktuellen Erkenntnis verweist das Höchstgericht auf seine bisherigen Urteile: Danach ist die geschlechtsanpassende Operation nicht notwendig, um Vornamen und Personenstand auf das gelebte Geschlecht ändern zu lassen.

Die Mann-zu-Frau-Transgender war bereits einmal mit ihrem Antrag auf Änderung der Personenstandsurkunden und des Vornamens beim Innenministerium gescheitert, weil sie nicht vollständig operiert war. Daraufhin klagte sie beim VwGH, der ihr recht gab und die negativen Bescheide des Ministeriums aufhob.

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Als sie erneut versuchte, einen neuen Vornamen und ihr gelebtes Geschlecht beim Innenministerium zu beantragen, wurde ihr Antrag mit der gleichen Begründung abgelehnt, obwohl das Ministerium an Entscheide des Höchstgerichts gebunden ist.

Eine erneute Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof brachte nun – wenig überraschend -das gleiche Ergebnis und eine erneute Schlappe für das Innenministerium. Die Richter machten deutlich, dass es sich auch bei der vorangegangen Entscheidung des VwGH um eine „bindende“ gehandelt habe.

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