Montag, 29. April 2024
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Slowenien stimmt über liberales Familienrecht ab

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Wenn die slowenischen Bürger am Sonntag in einer Volksabstimmung über das neue Familiengesetzbuch entscheiden, geht es auch um die Rechte von Lesben, Schwulen und deren Kinder.

Das neue Gesetz soll das alte slowenische Familienrecht aus dem Jahr 1976 gänzlich überarbeiten. Dabei wird der Familie neu definiert. Gemäß einer Definition der Vereinten Nationen besteht eine Familie in Slowenien dem Gesetz zufolge nicht aus Vater, Mutter und Kind, sondern ist „eine Lebensgemeinschaft von Kindern mit einem oder beiden Eltern oder einem anderen Erwachsenem, wenn dieser für das Kind sorgt“.

Diese Definition stärkt eingetragene schwule und lesbische Paare. Sie haben künftig die gleichen Rechte wie heterosexuelle Ehepaare. Auch die Stiefkindadoption innerhalb einer Eingetragenen Partnerschaft wird durch das neue Familiengesetzbuch explizit möglich. Das derzeit geltende Familienrecht ermöglicht zwar durch eine offene Formulierung auch die Adoption der leiblichen Kinder des Partners, nun würde diese Möglichkeit aber gesetzlich festgeschrieben.

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Für die Gegner des neuen Familienrechts, allen voran die römisch-katholische Kirche, sind die Neudefinition von Familie und die Möglichkeit der Stiefkindadoption für Lesben und Schwule ein rotes Tuch. Sie rief Gläubige sogar bei Gottesdiensten auf, gegen das neue Familengesetzbuch zu stimmen. Weil sie es dabei mit der Wahrheit nicht immer so genau nahm, geriet sie in die Kritik.

Auch deshalb ist das Resultat der Volksabstimmung offen. Meinungsumfragen zufolge sind 47 Prozent der Befragten für das Gesetz und etwa 40 Prozent dagegen. Entscheidend für das Ergebnis wird aber die Wahlbeteiligung sein, die wahrscheinlich bei 50 bis 60 Prozent liegen wird. Zu den Befürwortern des Gesetzes gehört unter anderem auch Staatspräsident Danilo Türk.

Das Familiengesetzbuch wurde von der früheren Mitte-Links-Regierung verfasst und im Juni 2011 vom Parlament verabschiedet. Die neue Mitte-Rechts-Regierung, die als Opposition gegen das Gesetz war, hat die Volksabstimmung offiziell nicht kommentiert und keine Empfehlung gegeben.

Zwischen die Fronten geriet dabei das Familienministerium: Es durfte nach dem Regierungswechsel sein eigenes Gesetz nicht mehr unterstützen oder gar erklären: So wurden Argumente für das neue Familienrechte und detaillierte Erklärungen sogar von der Homepage des Ministeriums entfernt.

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