Dienstag, 30. April 2024
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Lesbische Stieftochter genötigt: 32-Jähriger vor Gericht

Der Klagenfurter Richter glaubte die Beteuerungen des Mannes nicht

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Weil er seiner lesbischen Stieftochter Schläge angedroht hat, ist ein 32-jähriger Albaner am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen Nötigung verurteilt worden. Die Mutter der heute 17-Jährigen entschlug sich nach einigen Widersprüchen der Aussage. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

Weil sie lesbisch ist, bekam die Stieftochter Probleme in der Familie

Die ersten Probleme wegen ihrer sexuellen Orientierung hatte der Teenager im Dezember 2020: Da ist ihre Mutter draufgekommen, dass die heute 17-Jährige eine Freundin habe. “Ich hab’ dann gesagt, dass ich wieder heterosexuell werde, damit ich meine Ruhe habe”, erklärte sie in ihrer Aussage vor Gericht. Doch im Sommer dieses Jahres sei die Situation dann eskaliert.  

Während sie bei ihrer Freundin war, sollen sich der Stiefvater und die Mutter auf die Suche nach der 17-Jährigen gemacht haben. Als sie wieder zu Hause war, soll ihr Stiefvater Schläge angedroht haben, falls sie ihren Laptop nicht entsperre. Dann hätten er und die Mutter der Freundin über Skype geschrieben, dass sie mit ihr Schluss mache.  

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Doch die Freundin wurde misstrauisch und schrieb, dass sie die Polizei gerufen habe. Daraufhin habe der 32-Jährige seiner Stieftochter weiter gedroht, wie im Strafantrag zu lesen ist: Er habe sie an den Haaren gezogen und sie angeschrien, der Polizei nichts über die Hintergründe des Streits zu sagen. 

Vor Gericht bestreitet der Stiefvater die Vorwürfe

Vor Gericht bestreitet der Stiefvater, der ohne Verteidiger zur Verhandlung gekommen war, die Vorwürfe: Die Freund:innen seiner Stieftochter hätten einen schlechten Einfluss auf sie, sagte er. Stattdessen gab sich der 32-Jährige tolerant: “Ich war nie dagegen, dass sie homosexuell ist, sie hätte nur mit mir darüber reden sollen”, sagte er dem Richter.  

Das sah die Stieftochter aber anders: “Sie sind beide homophob, haben gesagt, dass sich Homosexualität für Albaner nicht gehört”, betonte sie noch einmal vor Gericht: “Sie haben mir gedroht, mich in den Kosovo zu bringen und mir die Homosexualität auszutreiben.” 

Die Mutter konnte sich nicht mehr erinnern – und entschlug sich der Aussage

Wenig erhellend war die Aussage der Mutter des Mädchens: Während die Polizisten vor Ort vermerkt hatten, dass die 37-Jährige gesagt hätte, die Tochter sei in der Familie nicht mehr willkommen, bestritt sie das vor Gericht. Auch an andere Aussagen, die die Polizei festgehalten hatte, konnte sich die Frau nicht mehr erinnern. 

Nachdem der Richter die Mutter der 17-Jährigen mehrmals darauf aufmerksam gemacht hatte, dass sie sich auf ihr Entschlagungsrecht berufen konnte, um sich nicht strafbar zu machen, nahm die Frau dieses auch in Anspruch. 

Der Richter beurteilte die Drohung, die das Mädchen dazu brachte, ihren Laptop zu entsperren, als Nötigung. Die Angaben der 17-Jährigen seien glaubhaft. Er verurteilte den Stiefvater deshalb schließlich zu einer Geldstrafe von 180 Tagsätzen zu je vier Euro, also insgesamt 720 Euro. 

Der Vater beteuerte nach dem Urteilsspruch erneut seine Unschuld und kündigte Berufung an. Auch die Staatsanwaltschaft will berufen – wegen der Höhe der Strafe. 

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