Samstag, 27. April 2024
HomeNewsPolitikWien: Kündigung von gemobbtem Schwulen sittenwidrig

Wien: Kündigung von gemobbtem Schwulen sittenwidrig

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Ein richtungsweisendes Urteil für die Rechte von Schwulen und Lesben hat das Wiener Arbeits- und Sozialgericht gefällt: Ein Straßenbahnfahrer war Ende August 2004 von den Wiener Linien wegen Dienstunfähigkeit gekündigt worden. Allerdings haben seine Kollegen ihn wegen seiner Homosexualität jahrelang gemobbt, deshalb erkrankte der Mann auch an einem depressiven Belastungssyndrom. Weil die Wiener Linien aber vorher nichts gegen das Mobbing unternommen haben und damit ihre Fürsorgepflicht verletzt hätten, ist die Kündigung nach Meinung des ASG sittenwidrig und damit nichtig und unwirksam.

Richter Andreas Fraundorfer rügt in seinem schriftlichen Urteil den Arbeitgeber mit scharfen Worten: Die Wiener Linien hätten es unterlassen, gegen das Mobbing zeitgerecht etwas zu machen, obwohl die Geschäftsführung und die Magistratsdirektion seit Mitte 2001 von den schwierigen Arbeitsbedingungen des Mannes gewusst hätten. Die Wiener Linien weisen das zurück: Sie meinen, der Straßenbahnfahrer wurde nicht gemobbt und hat sich die Konflikte mit der Kollegenschaft selbst eingehandelt.

Das Martyrium des Mannes begann offenbar, als er für seinen Lebensgefährten eine Angehörigenkarte beantragte. Wie das ASG feststellte, wurde der Mann von da an gemobbt: Das WC im Betriebsbahnhof, in dem er hauptsächlich Dienst versah, soll mit schwulenfeindlichen Parolen beschmiert worden sein. Aus den Reifen seines Autos soll immer wieder die Luft ausgelassen worden sein, das Fahrzeug selbst einmal mit Buttersäure begossen worden sein.

- Werbung -

Die Vorgesetzten und Personalvertreter, die der Mann und um Hilfe bat, sollen meistens ablehnend reagiert haben. Als sich der Straßenbahner pragmatisieren lassen wollte, soll ihn etwa der Dienststellenobmann unter vier Augen wissen haben lassen: „Schwuchteln wie di tun ma net pragmatisieren!“

Die Wiener Linien hätten den betroffenen Mitarbeiter damit „in der demütigenden, seine Persönlichkeitsrechte und seine Menschenwürde verletzenden Weise und überdies gesundheitsschädlichen Arbeitssituation belassen und nach vielen Monaten der Untätigkeit sich darauf beschränkt, die Verantwortung für Abhilfemaßnahmen dem Kläger selbst zuzuschieben“, so der Richter in dem schriftlichen Urteil.

Ihn dann zu kündigen, nachdem er in Folge seines psychischen Befindens Anfang 2004 drei Monate in den Krankenstand gegangen war, wird wörtlich als „Rechtsmissbrauch“ bezeichnet.

Daher bestehe das Dienstverhältnis weiter fort, die Wiener Linien müssen dem Mann jetzt seinen Lohn rückwirkend weiterzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Stellungnahme der Wiener Linien liegt noch nicht vor.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner