Freitag, 26. April 2024
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Erstmals Rechte für Homo-Paare in Argentinien

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Die Argentinische Regierung hat beschlossen, auch gleichgeschlechtlichen Partnern einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenpension zuzugestehen. Das ist das erste Mal, dass schwule und lesbische Partner in Argentinien berücksichtigt werden.

Voraussetzung für die Pension ist der Nachweis, dass das Paar mindestens fünf Jahre zusammengelebt hat. Das Gesetz wird noch diese Woche unterzeichnet und tritt dann vermutlich nächsten Mittwoch in Kraft. Bis jetzt fielen die Pensionszahlungen verstorbener Schwuler und Lesben an den Staat. „Der Staat hat unser Geld gestohlen“, sagt die lesbischwule Aktivistin Alejandra Portatadino.

Lesbischwule Gruppen begrüßen den Beschluss als „historisch“, Aktivist Pedro Paradiso Sottile meint, er sei auch ein Schritt vorwärts für die Menschenrechte in Argentinien. Jetzt wollen die Aktivisten für landesweit gültige Eingetragene Partnerschaften kämpfen und so auch Verbesserungen im Adoptions- und Erbrecht erreichen.

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In Buenos Aires gibt es diese Partnerschaften seit 2002. Damit war die argentinische Hauptstadt die erste in Lateinamerika, die Lesben und Schwule diese Möglichkeit geboten hat. Seitdem ist Buenos Aires ein immer beliebteres Urlaubsziel für schwule Touristen und konkurriert mittlerweile schon mit Rio de Janeiro.

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