Freitag, 26. April 2024
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Evangelische Kirche im Rheinland will Homosexuelle gleichstellen

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Die evangelische Kirche im Rheinland will beim Besoldungs- und Versorgungsrecht schwule und lesbische Kirchenbedienstete in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Ehepaaren gleichstellen. Ein entsprechender Beschluss soll Mitte Jänner auf der rheinischen Synode gefasst werden.

Damit würden die Lebenspartner schwuler und lesbischer Pastoren nach dem Tod ihres Partners einen Anspruch auf eine Witwerrente haben. Derzeit leben der Landeskirche zufolge zwölf Kirchenbedienstete in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft. Damit geht die rheinische Kirche weiter ihren Weg, bei der Gleichstellung schwuler und lesbischer Paare eine Vorreiterrolle zu spielen. So hat sie bereits im Jahr 2000 nach langen Diskussionen eine gottesdienstliche Begleitung für gleichgeschlechtliche Paare ermöglicht, die in einer verbindlichen Lebensgemeinschaft leben. Der Deutsche Bundestag hat die Eingetragene Partnerschaft erst ein Jahr später beschlossen.

Die Pläne der Kirche stoßen bei theologisch konservativen Christen auf scharfe Kritik. Der stellvertretende Vorsitzende der Evangelischen Sammlung im Rheinland, Wolfgang Sickinger sagte gegenüber der christlichen Nachrichtenagentur idea, die Kirchenleitung fördere damit ein Verhalten, das laut der Bibel Gott ein Gräuel sei. „Es bleibt ein entscheidender Unterschied, ob man in der Kirche homosexuell empfindenden Menschen in seelsorgerlicher Verantwortung begegnet oder ob man eine homosexuelle Lebenspraxis beschlussmäßig bejaht“, so Sickinger.

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Auch innerkirchlich ist der Beschluss nicht unumstritten: Während der Theologische und Innerkirchliche Ausschuss der rheinischen Kirche den Vorstoß unterstützen, lehnen ihn der Finanzausschuss sowie der Ausschuss für Kirchenordnung und Rechtsfragen ab. Auch die anderen evangelischen Kirchen in Nordrhein-Westfalen sehen den Vorstoß der rheinischen Kirche kritisch: So lehnen die westfälischen und die Lippischen Landeskirche mehr Rechte für Lesben und Schwule derzeit ab und verweisen auf „eine abschließende Willensbildung innerhalb der evangelischen Kirche in Deutschland“.

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