Freitag, 26. April 2024
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Berliner Schwulenangriff nur Streit im Strichermillieu?

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Der Überfall auf jenen 23-Jährigen, der letzten Mittwoch im Schwulenkiez von Berlin-Schöneberg zusammengeschlagen und lebensgefährlich verletzt wurde, könnte keinen schwulenfeindlichen Hintergrund haben. Das berichtet das deutsche Infoportal queer.de.

In der Sendung „Top TV“ des Offenen Kanals Berlin erklärte Christoph Tischer vom Projekt „Sag Nein zur Gewalt“, dass er bereits zwei Tage nach der Tat und einen Tag vor der Mahnwache von der Polizei informiert wurde, dass es sich bei der Tat wahrscheinlich um eine Auseinandersetzung unter Strichern handelt.

Ein Zeuge beschreibt, dass das Opfer um 1.30 Uhr „ohne ersichtlichen Grund“ mehrere Rumänen mit den Worten „Jetzt gibt es auf die Schnauze, ich bin Kick-Boxer“ provoziert haben soll. Daraufhin kam es zu der Schlägerei, bei der der 23-Jährige unter anderem eine Schädelfraktur und eine Hirnblutung erlitt.

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Gegenüber queer.de kritisierte Tischler den Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) und das Überfalltelefon Maneo, weil sie von einem schwulenfeindlichen Hintergrund ausgingen und gleich nach der Tat zu einer Mahnwache aufriefen, ohne die genauen Hintergründe zu kennen: „Man sollte sich vor einer Demonstration erkundigen, bevor man zu einer Demonstration aufruft (…) Das schadet ja auch uns, wenn es um öffentliche Gelder geht“, sagt er.

Maneo-Projektleiter Bastian Finke bestreitet, den Fall falsch eingeschätzt zu haben: „Anhand unserer Kriterien zur ersten Einschätzung derartiger Fälle halten wir eine homophobe Intention für sehr wahrscheinlich“, sagt er queer.de in einer Stellungnahme. Anderslautende Berichte bezeichnete er als „irreführende Falschmeldungen“. Auch eine Sprecherin des LSVD versucht, den Schaden zu begrenzen, und bezeichnet Meldungen, wonach es keinen homophoben Hintergrund gebe, als „unwahr“. Es sei möglich, dass sich „viele Leute nur wichtig machen“.

Das Opfer wurde Tischers Angaben zufolge übrigens inzwischen in ein Haftkrankenhaus verlegt, weil gegen den 23-Jährigen ein älterer Haftbefehl vorliegt, zu dem es keine weitere Informationen gibt.

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