Freitag, 26. April 2024
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Homo-Partnerschaft am Standesamt für Bandion-Ortner „völlig offen“

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Ob Eingetragene Partnerschaften für homosexuelle Paare zukünftig am Standesamt geschlossen werden können, scheint wieder völlig unsicher – zumindest, wenn es nach Justizministerin Claudia Bandion-Ortner geht.

Bei einer Anfragebeantwortung im Bundesrat, ob es bereits Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe zur Schaffung eines Partnerschaftsgesetzes zur rechtlichen Absicherung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften gäbe, meinte Bandion-Ortner, es sei noch „völlig offen“, ob die Partnerschaft „vor der Bezirksverwaltungsbehörde, einem Notar oder beim Standesamt“ einzutragen sei.

„Solche Aussagen sorgen bei den Betroffen für Kopfschütteln und erzeugen Unmut und Verärgerung“, ist der Vorsitzende der Initiative „Sozialdemokratie und Homosexualität“ (SoHo) Traschkowitsch verärgert. „Ich kann mir nur erklären, dass die Ministerin von Seiten der ÖVP nicht genug informiert wurde, sonst hätte sie gewusst, dass das Thema Notar bereits erledigt und auch abgehakt ist. Die Eintragung einer Lebenspartnerschaft muss dort erfolgen, wo sie auch hingehört, nämlich ins Standesamt“, so Traschkowitsch weiter. Allerdings ist es nicht das erste Mal, dass Bandion Ortner den Ort der Verpartnerung offen lässt.

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In einem anderen, sehr wichtigen Punkt dürfte die Justizministerin allerdings dazugelernt haben. Bandion-Ortner meinte bei der Anfragebeantwortung auch, dass bei der Umsetzung auch eine Reihe anderer Gesetze geändert werden müssten und es daher „sinnvoll wäre, dies in einem Zug zu tun“. Hierfür gibt es die volle Unterstützung von Traschkowitsch. Er ist „erfreut (…) über die Absichtserklärung der Frau Ministerin, im Rahmen der Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetztes auch gleich alle Materiengesetze (ASVG, Pension uva.), sozusagen in einem Wisch mit zu erledigen“.

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