Freitag, 26. April 2024
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Nach Schwulen-Mobbing: Wiener Linien rechtskräftig verurteilt

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Endgültig rechtskräftig ist das Urteil des Wiener Arbeitsgerichts, dass die Kündigung eines schwulen Straßenbahnfahrers seitens der Wiener Linien nicht legal war.

Der 38-Jährige wurde wegen angeblicher Dienstunfähigkeit gekündigt, nachdem er jahrelang wegen seiner Homosexualität von Kollegen gemobbt wurde, die Vorgesetzten wussten von den Angriffen. Jetzt haben die Wiener Linien angekündigt, die in zwei Instanzen festgestellte Nichtigkeit der Kündigung beim Obersten Gerichtshof (OGH) anzufechten.

„Mein Mandant hat sich somit nach beinahe fünf Jahren Prozessdauer gegen allen Widerstand und alle finanziellen Durststrecken seine Dienstnehmerstellung wieder erstritten“, ist Michael Sommer, der Rechtsanwalt des Mannes, sichtlich stolz.

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Einen Haken gibt es aber trotzdem: Die Vergleichsgespräche zwischen dem Straßenbahner und den Wiener Linien über die finanzielle Entschädigung für das Mobbing sind vorerst gescheitert. „Die Gegenseite wollte eine Gesamtabfindung von maximal 350.000 Euro samt Übernahme sämtlicher Prozesskosten leisten“, so Sommer. Sein Mandant verlange allerdings eine Gesamtentschädigung in der Höhe von rund 1,2 Millionen Euro: „Wenn die Gegenseite nicht eine angemessen höhere Summe anbieten sollte, wird es keine vergleichsweise Lösung geben. Mein Mandant kann und will die Jahre seines Martyriums nicht so einfach hinter sich lassen.“

Bis jetzt haben die Wiener Linien dem 38-Jährigen 48.000 Euro an rückwirkendem Gehalt überwiesen. Der Ex-Straßenbahnfahrer ist aber der Meinung, dass ihm mehr zusteht, nämlich insgesamt 170.000 Lohnfortzahlung. Das sehen die Wiener Linien anders: Sie meinen, dass die diese Ansprüche verjährt sind.

Wie das Gericht in seinem Urteil feststellte, wurde der Mann wegen seiner sexuellen Orientierung am Arbeitsplatz jahrelang von Kollegen gemobbt und erkrankte deshalb an einem depressiven Belastungssyndrom erkrankte. Für das Gericht liegt ein Mitverschulden der Wiener Linien vor, da sie nichts gegen „systematische Anfeindungen, Schikanen und Belästigungen“ – so die Feststellungen des Erstgerichts – unternommen haben, obwohl sie davon wussten.

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