Freitag, 26. April 2024
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Lebenspartner von Beamten haben in Baden-Wuttemberg Recht auf Witwerrente

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Schwule und lesbische Lebenspartner verstorbener Beamter haben Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, das Witwergeld – zumindest in Baden-Württemberg. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart festgestellt. Beamtenrecht ist in Deutschland überwiegend Ländersache, daher gilt die Entscheidung nur für dieses Bundesland.

Geklagt hatte ein Mann, der seit Dezember 2001 mit einem Beamten verpartnert war. Als dieser im Jänner 2005 starb, beantragte der Hinterbliebene das Witwergeld. Das wurde vom Dienstgeber angelehnt, daraufhin klagte der Mann – und gewann: Denn nach der Antidiskriminierungsrichtlinie der EU darf es keine Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung geben.

Ehe und Lebenspartnerschaft sind in diesem Fall gleichwertig, so die Stuttgarter Richter: Beide leben in einer „formal auf Lebenszeit begründeten Fürsorge- und Einstandsgemeinschaft“ und auch Lebenspartner sind wie Ehepartner unterhaltspflichtig. Deshalb sind Ehe und Lebenspartnerschaft in diesem Punkt vergleichbar und dem hinterbliebenen Lebenspartner steht das Witwergeld zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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