Freitag, 26. April 2024
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Französische Lesbe darf Kind adoptieren

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Eine lesbische Frau aus Frankreich darf nach einem mehr als zehn Jahre dauernden Rechtsstreit nun doch ein Kind adoptieren. Das entschied ein Gericht am Dienstag. Emanuelle B., eine 48 Jahre alte Grundschullehrerin, die seit mehr als zwei Jahrzehnten mit ihrer Freundin zusammenlebt, bekommt die Adoptionsgenehmigung allerdings als Alleinstehende.

Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare sind in Frankreich weiterhin nicht möglich. Emanuelle B. war bereits durch mehrere juristische Instanzen gegangen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte Frankreich im Januar 2008 zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 10 000 Euro verurteilt, weil die zuständige Behörde den Adoptionsantrag der lesbischen Lehrerin abgelehnt hatte. Dies sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, hieß es im Urteil. Nach französischem Recht dürften auch Unverheiratete Kinder adoptieren. Nirgendwo sei festgeschrieben, dass ein Vater Voraussetzung für eine Adoption sei.

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