Freitag, 26. April 2024
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Eingetragene Partnerschaft wird nicht am Standesamt geschlossen

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Wenn Lesben und Schwule ab 1. Jänner 2010 ihre Partnerschaft eintragen lassen können, werden sie das nicht am Standesamt tun. Das haben vor wenigen Minuten die zuständigen Ministerinnen bekanntgegeben. Während sich Innenministerin Maria Fekter und Justizministerin Claudia Bandion-Ortner von ÖVP bei der gemeinsamen Erklärung vor dem Ministerrat zufrieden zeigten, ist das Partnerschaftgesetz für Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek von der SPÖ ein „unvollendetes Werk“. Für sie ist nach wie vor die Gleichstellung homosexueller Paare mit heterosexuellen das Ziel. Ein gemeinsamer Familienname ist möglich, die Änderung erfolgt aber nicht automatisch.

Die Frage, bei welcher Behörde die Partnerschaft eingetragen wird, war bis zuletzt ein Knackpunkt zwischen den Regierungsparteien. Nach einer Demonstration von 90 Organisationen der lesbischwulen Community am Ballhausplatz hat sich zuletzt auch Bundeskanzler Werner Faymann für das Standesamt eingesetzt. Doch zum Schluss haben sich die Hardliner der ÖVP durchgesetzt. Dass wie bei einer Autoanmeldung die Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat für die Eintragung gleichgeschlechtlicher Paare zuständig sind, ist für Fekter logisch: Sonst hätte schließlich jeder Bürgermeister sein eigenes Register führen müssen – für Fekter ist dieser Aufwand für gleichgeschlechtliche Paare „nicht gerechtfertigt“. „Wir haben eine sachliche Lösung gesucht und das sind die Bezirksverwaltungsbehörden“, bleibt Fekter kühl. Das Standesamt sei innerhalb der ÖVP – anders als bei einer Mehrheit der Österreicher – „nicht mehrheitsfähig“, ist sich Fekter sicher.

In anderen Bereichen werden Lesben und Schwule mit dem Partnerschaftsgesetz der Ehe gleichgestellt. Wie Justizministerin Claudia Bandion-Ortner betont, werden homosexuelle Paare im Pensionsrecht gleichgestellt und haben Beistands- oder Unterhaltspflichten. Adoptionen oder künstliche Befruchtungen sind für Homo-Paare verboten. Heterosexuelle Paare können die Eingetragene Partnerschaft, wie zuletzt vom BZÖ gefordert, nicht eingehen. Welche Gesetze sonst noch angepasst wurden, ist zur Stunde noch nicht bekannt.

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Frauenministerin Heinisch-Hosek, die sich bis zuletzt für das Standesamt stark gemacht hat, sieht den Kompromiss „einerseits mit einem lachenden Auge“, da man sich bei der Gleichstellung Homosexueller nun endlich im europäischen Mittelfeld befinde. Mit einem weinenden Auge sehe sie die Tatsache, dass eine Eintragung nicht am Standesamt erfolgt.

Links zum Thema

  • homoehe.GGG.at: Alles zur Eingetragenen Partnerschaft in Österreich
  • homoehe.GGG.at: Aktuelle Nachrichten zur Eingetragenen Partnerschaft in Österreich

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