Freitag, 26. April 2024
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Adoptionsverbot für Homo-Paare verfassungswidrig?

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In Deutschland ist das Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare vermutlich verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt ein bisher unveröffentlichtes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) berichtet, wurde das Gutachten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2009 in Auftrag gegeben. Damals hatten die Richter bei einer Entscheidung über die Hinterbliebenenrente im Öffentlichen Dienst entschieden, dass gleichgeschlechtliche Paare gegenüber Ehepaaren nicht ohne besonderen Grund diskriminiert werden dürfen. Sie beriefen sich dabei auf Artikel 3, Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“.

Diese Gerichtsentscheidung müsse laut Wissenschaftlichem Dienst „eine umfassende Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern in allen Rechtsgebieten mit sich“ bringen. Eine Benachteiligung im Adoptionsrecht sei nicht begründet, da es keine aktuellen Studien gebe, „wonach das Wohl eines Kindes in einer Lebenspartnerschaft in Deutschland generell gefährdet sei“. Weiters können – anders als in Österreich – in Deutschland auch Einzelpersonen in einer Eingetragenen Partnerschaft ein Kind adoptieren.

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Für die konservativ-liberale Bundesregierung kommt das Gutachten denkbar ungünstig. Sie möchte am liebsten den Abbau von Benachteiligungen für gleichgeschlechtliche Paare aufs Steuerrecht beschränken. Familienministerin Kristina Schröder von der CDU hatte noch vor kurzem eine Gleichstellung als als „möglicherweise gefährlich“ bezeichnet, da die Erziehung durch schwule oder lesbische Paare einen Mangel für Kinder“ darstellen könnte. Wissenschaftliche Belege für diese Meinung konnte sie nicht vorlegen.

Für die Opposition ist das Gutachten des Bundestages eine willkommene Argumentationshilfe: „Schluss mit der verfassungswidrigen Diskriminierung von Schwulen und Lesben! Eine Ungleichbehandlung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist auch beim Adoptionsrecht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar“, so der offen schwule Grüne Klubobmann Volker Beck.

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