Freitag, 26. April 2024
HomeAllgemeinÖsterreich wegen Homo-Ehe vor Gericht

Österreich wegen Homo-Ehe vor Gericht

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Für sein Verbot der Homo-Ehe muss sich Österreich seit gestern vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg verantworten. Geklagt haben der bekannte Szenemediziner Horst Schalk und sein Freund, die im Jahr 2002 vor dem Standesamt heiraten wollten. Da der Termin für die Anhörung schon seit Monaten feststand, vermuten Rechtsexperten, die Klage könnte der Grund sein, warum sich die Bundesregierung mit der Einführung der Eingetragenen Partnerschaft so beeilt hat.

Damals wurde der Antrag des Paares vom Wiener Magistrat abgelehnt. Begründet wurde das mit der Gesetzeslage: Nur Personen unterschiedlichen Geschlechts könnten heiraten. Die beiden Männer fochten darauf die Entscheidung vor dem Wiener Bürgermeister und schlussendlich vor dem Verfassungsgericht an. Sie argumentierten, der Begriff der Ehe habe sich gewandelt, das Zeugen und Aufziehen von Kindern sei kein bestimmender Faktor mehr. Die Berufungen

waren nicht erfolgreich.

- Werbung -

Schalk und sein Freund berufen sich in seiner Klage vor dem Menschenrechts-Gerichtshof auf Artikel 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf Eheschließung regelt. Außerdem würden sie zum Zeitpunkt der Klage – also vor Einführung der Eingetragenen Partnerschaft – wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert, da sie keine andere Möglichkeit hätten, ihre Beziehung zu legalisieren. Verglichen mit heterosexuellen Paaren hätten sie außerdem finanzielle Nachteile, so die weitere Argumentation.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner