Freitag, 26. April 2024
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Französischer Verfassungsrat prüft Verbot der Homo-Ehe

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In Frankreich steht das Verbot der Ehe für Lesben und Schwule auf dem Prüfstand: Der Kassationsgerichtshof, das oberste Zivilgericht Frankreichs, hat den Verfassungsrat angerufen. Dieser müsse wegen der „Veränderung der Sitten“ darüber befinden, ob das bisherige Verbot der Home-Ehe noch verfassungskonform sei.

Der Kassationsgerichtshof bekam Ende August von einem Gericht in Reims eine Anfrage, ob die Artikel 75 und 144 des Code Civile, des bürgerlichen Gesetzbuches Frankreichs, der Verfassung entsprechen. Diese regeln, dass eine Hochzeit zwischen Personen gleichen Geschlechts verboten sei.

Das Kassationsgericht entschied, dass es sich um eine „neue“ und „ernsthafte“ Frage handelt, die deshalb vom Verfassungsrat entschieden werden müsse: Die Ehe zwischen Schwulen und Lesben sei heute aufgrund der Veränderung der Sitten und ihrer gesetzlichen Anerkennung in mehreren Ländern Gegenstand einer breiten gesellschaftlichen Debatte, heißt es in einer Stellungnahme.

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Der Verfassungsrat, auf französisch „Conseil constitutionnel“, entspricht unserem Verfassungsgerichtshof. Er besteht aus neun Personen, die auch „die neun Weisen“ genannt werden. Sie werden alle drei Jahre zu einem Drittel vom Staatspräsidenten, dem Präsidenten der Nationalversammlung und dem Präsidenten des Senats ernannt. Der Staatspräsident ernennt den Vorsitzenden. Die ehemaligen Staatspräsidenten sind außerdem Mitglieder auf Lebenszeit, solange sie nicht ein Amt bekleiden, das mit der Position eines Verfassungsratsmitglieds unvereinbar ist.

Geklagt hatte ein nicht näher bezeichnetes Paar, für das diese Artikel „die individuelle Freiheit eines französischen Bürgers einschränken, eine Ehe mit einer Person gleichen Geschlechts zu schließen“ und darum seiner Meinung nach gegen die Verfassung verstoßen.

In Europa können gleichgeschlechtliche Paare in den Niederlanden, Belgien, Spanien, Norwegen, Schweden, Portugal und Island heiraten. In Luxemburg wurde im Sommer ein Gesetzesentwurf für die Öffnung der Ehe ins Parlament eingebracht, der vermutlich 2011 in Kraft treten wird.

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