Mittwoch, 1. Mai 2024
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Keine Homo-Ehe für Hetero-Paar

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Abgeblitzt ist ein heterosexuelles Paar aus Oberösterreich bei dem Versuch, eine für gleichgeschlechtliche Paare vorgesehene Eingetragene Partnerschaft einzugehen: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den Antrag auf Verpartnerung abgelehnt. Nun wollen die 45-jährige Helga Ratzenböck und ihr zwei Jahre älterer Freund Martin Seydl Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einreichen.

Seit 28 Jahren sind sie ein Paar, die gemeinsame Tochter ist schon erwachsen. Weil die Eingetragene Partnerschaft in einigen Punkten moderner als die klassische Ehe ist, wollten die beiden Linzer sich verpartnern statt heiraten. Doch Stadt Linz und Land Oberösterreich verweigerten erwartungsgemäß das Aufgebot. Mit Hilfe des Wiener Rechtsanwalts Helmut Graupner zogen die beiden vors Verfassungsgericht – und blitzen wieder ab. „Die Chancen standen 50 zu 50. Wir gehen jetzt weiter zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“, so der Anwalt.

Gewöhnungsbedürftig ist allerdings die Begründung der Höchstrichter. Heterosexuelle seien keine historisch benachteiligte Gruppe, heißt es im Entscheid. Deshalb dürften sie auch von der Eingetragenen Partnerschaft ausgeschlossen werden. Helga Ratzenböck ist enttäuscht. „Wir machen das ja nicht aus Jux und Tollerei“, erklärt sie den Oberösterreichischen Nachrichten (OÖN).

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Mit dem Gang vor den EGMR schaffen Ratzenböck und Seydl einen Präzedenzfall. Nur in Griechenland und England gibt es zwei ähnlich gelagerte Fälle. In spätestens sechs Monaten muss die Beschwerde in Straßburg eingelangt sein. „Eine Entscheidung wird allerdings Jahre dauern“, weiß aber auch Graupner.

Links zum Thema

  • homoehe.GGG.at: Alle Informationen zur Eingetragenen Partnerschaft

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