Freitag, 26. April 2024
HomeAllgemeinWerden deutsche Lebenspartner auch steuerlich gleichgestellt?

Werden deutsche Lebenspartner auch steuerlich gleichgestellt?

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Rechtlich sind die rund 23.000 eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner in Deutschland fast gleichgestellt – steuerlich aber nicht. Das könnte sich nun ändern: Das Finanzgericht Köln empfiehlt, eingetragene Lebenspartner bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bei Lohn- und Einkommenssteuer wie Ehegatten zu behandeln.

Geklagt hatten zwei Männer, die in einer Eingetragenen Partnerschaft leben und auf ihren Lohnsteuerkarten die Steuerklasse IV eingetragen bekommen wollten. Das lehnte das Finanzamt ab, da diese Steuerklasse „nach der aktuellen gesetzlichen Regelung nur Ehegatten vorbehalten“ sei, so das Gericht.

Die Partner wollten sich damit nicht abgeben und klagten – mit Erfolg. Der 4. Senat des Kölner Finanzgerichts gab ihnen recht. Der Senat stützte sich dabei im Wesentlichen auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer vom Juli 2010. „In diesem Verfahren hatte das Bundesverfassungsgericht die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuerrecht als verfassungswidrig angesehen“, so der Sprecher. Deshalb könnte auch das Einkommenssteuerrecht in diesem Punkt verfassungswidrig sein. Die Richter haben wegen der grundsätzlichen Bedeutung gegen ihren Beschluss die Beschwerde zum Bundesfinanzhof in München zugelassen.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner