Donnerstag, 9. Mai 2024
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Lebenslang für „Cruising-Mörder“

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Jener Mann, der im Jahr 2010 zwei schwule Cruiser ermordet haben soll, wurde heute zu 15 Jahren Haft ohne vorzeitige Entlassung mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Damit muss er lebenslang hinter Gitter.

Die Schuld des 57-jährigen Frühpensionisten, der als „Cruising-Mörder“ Schlagzeilen machte, stehe „zweifelsfrei fest“, so die Richterin.

Der Angeklagte „hat die fest eingewurzelte Neigung und wird sie immer wieder ausleben, wenn er die Gelegenheit bekommt“, war sich die Richterin sicher. Deshalb das deutliche Urteil. Bei seiner Festnahme ein halbes Jahr nach den Taten sei im Kofferraum des Mannes neben der Tatwaffe auch ein größeres Sortiment weiterer möglicher Tatwaffen gefunden worden. „Die Hemmschwelle ist deutlich reduziert, wenn jemand mit diesem Kofferrauminhalt herumfährt.“

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Der Mann habe, so das Gericht, Mitte 2010 zunächst auf einem Autobahnparkplatz bei Stuttgart einen 30-Jährigen mit einem Kopfschuss aus nächster Nähe regelrecht hingerichtet. Wenige Tage tötete er auf die gleiche Weise einen 70-Jährigen auf einem mehr als 180 Kilometer entfernten Cruising-Parkplatz in der Nähe von Frankfurt. Auf beiden Tatorten wurde die Waffe benutzt, die Polizisten im Kofferraum des Mannes gefunden hatten. Weiters wurden DNA-Spuren des Angeklagten gefunden. Das machte ein Geständnis unnotwendig.

Es gab auch keines: Der Angeklagte zog es vor, vor Gericht zu schweigen. Das Motiv für die Taten bleibt deshalb auch im Dunkeln. Ein Profiler vermutete während des Prozesses, das Motiv für die Taten sei Schwulenhass: „Wir hatten den Eindruck, dass wir einen Täter hatten, der unzufrieden ist mit seinem Leben und sich in eine Art Sündenbockmentalität in ein Hassszenario hineingesteigert hat“. Der ehemalige Postbeamte ist HIV-positiv. Er glaubt, sich in den 1990er-Jahren während eines Sex-Urlaubs in Kenia angesteckt zu haben, als er mit einem Transsexuellen Sex hatte.

Oberstaatsanwalt Albrecht Braun vermutete sogar, der Frühpensionist habe aus reiner Mordlust getötet – „aus Freude an der Vernichtung eines Menschen, als Zeitvertreib“, so der Vertreter der Anklage. Beiden Theorien folgte die Richterin nicht.

Allerdings sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Mann auch für eine missglückte Messerattacke auf einen 62-jährigen Belgier verantwortlich ist. Der Angeklagte habe den Mann am helllichten Tag in einem Ortszentrum in dessen Auto bedroht und mit einem Klappmesser verletzt, ist sich das Gericht sicher. Der Belgier konnte sich aber befreien und führte die Polizei so auf die Spur des Angeklagten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann innerhalb einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen.

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