Samstag, 27. April 2024
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Französische Bürgermeister müssen Lesben und Schwule trauen

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Französische Bürgermeister müssen gleichgeschlechtliche Paare trauen. Der Verfassungsrat hat eine Beschwerde von konservativen Bürgermeistern abgewiesen, die aus Gewissensgründen Lesben und Schwulen die Eheschließung verweigern wollten.

Dabei verwiesen die Kläger auf die in der Verfassung garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit. Doch dieses Argument zählte für den „Conseil constitutionnel“ nicht. Die Verpflichtung, gleichgeschlechtliche Paare zu verheiraten, sei verfassungskonform. Das Gesetz zur Ehe-Öffnung entspreche der staatlichen Pflicht zur Neutralität.

Damit hat der Verfassungsrat die Rechte von Lesben und Schwulen weiter gestärkt. Bürgermeistern, die sich weigern, gleichgeschlechtliche Paare zu trauen, drohen nun Geld- oder Haftstrafen.

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Die klagenden Bürgermeister geben sich mit dem Urteil aber nicht geschlagen. „Der Verfassungsrat wurde von der Politik manipuliert. Das ist eine politische Entscheidung“, so Jean-Michel Colo, Bürgermeister der südfranzösischen Stadt Arcangues, wütend. Nun wollen sie vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.

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