Freitag, 26. April 2024
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Verfassungsgericht von Uganda prüft ‚Anti-Homo-Gesetz‘

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Im Februar ist im afrikanischen Staat Uganda ein Gesetz in Kraft getreten, dass für wiederholten homosexuellen Sex unter anderem lebenslange Haftstrafen vorsieht und Menschen verpflichtet, ihre schwulen Freunde zu denunzieren. Jetzt steht dieses Gesetz auf dem Prüfstand: Menschenrechtsaktivisten haben vor dem Verfassungsgericht dagegen geklagt. Nun haben sie ihm ihre Argumente dargebracht.

Gegen das „Anti-Homo-Gesetz“ klagen sieben Einzelpersonen und zwei Dachorganisationen, in denen sich dutzende Menschenrechtsgruppen zusammengeschlossen haben. Sie meinen, durch das Gesetz sei das in der Verfassung Ugandas verankerte Recht auf Privatsphäre und Würde sowie das Diskriminierungsverbot verletzt.

Außerdem wurde ihrer Meinung nach das international kritisierte Gesetz ohne die notwendige Mehrheit beschlossen. Sollten die Richter die Meinung der Kläger teilen, dass das Gesetz nicht rechtmäßig zustande gekommen sei, würde die ganze Regelung gekippt werden.

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„Ich habe ein gutes Gefühl“, sagt Nicolas Opio, einer der Anwälte der Aktivisten, nach dem Gerichtstermin. Heute, Donnerstag, hört das Gericht die Argumente der Regierung für das „Anti-Homo-Gesetz“.

Seitdem das Gesetz in Kraft ist, verzeichnen Menschenrechtsgruppen einen deutlichen Anstieg von Angriffen und Festnahmen auf Schwule, Lesben und Transgender. Schuld daran sind auch die verbalen Angriffe von Priestern wie Martin Ssempa. Er verteidigte das Gesetz – die Abgeordneten hätten richtig entschieden. Es handle sich um einen Konflikt zwischen „den Zivilisierten und den Barbaren“, so Ssempa. Er setzte sich ursprünglich auch dafür ein, für „Wiederholungstäter“ die Todesstrafe einzuführen.

Die Regierung von Uganda hat die Konsequenzen des Gesetzes schon zu spüren bekommen. Zahlreiche Staaten haben ihre Entwicklungshilfe gekürzt oder an nicht-staatliche Organisationen umgeleitet. Die USA haben einzelnen Staatsbürgern Ugandas die Einreise verboten und ein gemeinsames Militärmanöver abgesagt.

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