Samstag, 27. April 2024
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[Update] ‚Anti-Homo-Gesetz‘ in Uganda als verfassungswidrig aufgehoben

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Das Verfassungsgericht von Uganda hat vor wenigen Minuten ein Gesetz aufgehoben, das als „Anti-Homo-Gesetz“ internationale Schlagzeilen machte. Es sah teils lebenslange Haftstrafen für „Wiederholungstäter“ vor.

Aufhebung des „Anti-Homo-Gesetzes“ aus formalen Gründen

Aufgehoben wurde das Gesetz allerdings nicht aus inhaltlichen, sondern aus formalen Gründen. Vor der letzten Abstimmung über das „Anti-Homo-Gesetz“ am 20. Dezember 2013 verlangte der Premierminister von Uganda, Amama Mbabazi, dass die Zahl der stimmberechtigten Abgeordneten ermittelt wurde. Parlamentspräsidentin Rebecca Kadaga tat dies nicht – dadurch war die Abstimmung ungültig und das Gesetz nicht rechtskräftig verabschiedet. „Die illegale Handlung der Präsidentin hat das Verfahren ungültig werden lassen und es zur Nichtigkeit geführt“, so die Richter.

Erleichterung in der Community Ugandas

Unter den Klägern herrschte nach der Verkündung des Urteils Freude. Der bekannteste LGBT-Aktivist Ugandas, Frank Mugisha, sagte: „Ich bin offiziell legal“.

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„Die Gerechtigkeit hat sich durchgesetzt“, meinte der Menschenrechts-Anwalt Nicholas Opiyo. Und die Lesbenaktivistin Kasha Jacqueline twitterte: „Ich bin nicht länger eine Kriminelle. Heute haben wir für die kommenden Generationen Geschichte geschrieben.“

Seit das „Anti-Homo-Gesetz“ vor fünf Monaten in Kraft getreten ist, gab es in Uganda wiederholt Lynch-Versuche, Gewalttaten durch einen wütenden Mob, Erpressungen, Entlassungen, Verhaftungen gegenüber Lesben und Schwule. Einige von ihnen begingen sogar Selbstmord.

Kommt das Gesetz wieder?

Mit der Aufhebung des Gesetzes verringert sich der internationale Druck auf Uganda und Präsident Yoweri Museveni. Einige Länder haben nach der Verabschiedung des „Anti-Homo-Gesetzes“ ihre Hilfszahlungen nach Uganda teils deutlich reduziert.

Die Gefahr für die Lesben- und Schwulenszene in Uganda ist aber noch nicht gebannt: Das Parlament könnte das Gesetz konform beschließen – dann wäre es nicht mehr so leicht, es vor dem Verfassungsgericht auszuhebeln.

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