Freitag, 26. April 2024
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Künstliche Befruchtung für Lesben: Nationalrat beschließt Fortpflanzungsmedizingesetz

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Gegen massive Bedenken der römisch-katholischen Kirche hat der Nationalrat vor wenigen Minuten das neue Fortpflanzungsmedizingesetz beschlossen. Wichtigste Neuerung: Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) muss auch lesbischen Paaren die künstliche Befruchtung ermöglicht werden.

Das neue Gesetz trägt nun den Forderungen des VfGH Rechnung und setzt die Empfehlungen der Bioethikkommission im Bundeskanzleramt weitgehend um. Bis zuletzt wurde um Details des Gesetzes verhandelt. Vor allem der ÖVP war der erste Entwurf in einigen Punkten zu liberal.

Nun wurden strittige Bestimmungen des Gesetzes konkretisiert. So gibt es bei der Eizellenspende ein Kommerzialisierungs- und Vermittlungsverbot, für die Eizellen- und Samenspende wird ein Werbeverbot eingeführt.

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Das neue Fortpflanzungsmedizingesetz ermöglicht unter anderem die Eizellenspende und die Samenspende Dritter bei der In-Vitro-Fertilisation. Dieser Punkt ermöglicht unter anderem auch lesbischen Paaren eine Erfüllung des Kinderwunsches. Eine Eingetragene Partnerschaft ist für lesbische Paare keine Voraussetzung für ein gemeinsames Kind.

Die Präimplantationsdiagnostik wird nur unter strengen Beschränkungen zugelassen. Verboten bleibt die Leihmutterschaft. Der Wunsch der Grünen, dass außer heterosexuellen und lesbischen Paaren auch alleinstehende Frauen die Methoden der Fortpflanzungsmedizin in Anspruch nehmen dürfen, wurde nicht ins Gesetz aufgenommen.

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