Freitag, 26. April 2024
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Slowenien: Gegner der Ehe-Öffnung wollen Referendum

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In Slowenien versuchen die Gegner der Ehe-Öffnung die entsprechende Gesetzesänderung durch eine Volksabstimmung zu kippen.

Letzten Dienstag war es soweit: Als erstes postkommunistisches Land öffnete Slowenien die Ehe für schwule und lesbische Paare – unter großem Protest konservativer und christlicher Gruppen. Diese begannen nur einen Tag später, Unterschriften für ein Referendum zu sammeln, um dieses Gesetz wieder zu kippen.

In einem ersten Schritt müssen die Gegner der Homo-Ehe 2.500 Unterschriften von Wählern einreichen, um das Verfahren zur Einleitung einer Volksabstimmung in die Wege zu leiten. Danach müssen sie innerhalb eines Monats 40.000 Unterschriften sammeln, damit das Parlament das Referendum ausschreiben muss.

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Wie diese Unterschriften gesammelt werden können, hat die der römisch-katholischen Kirche nahestehende Webseite 24kul.si bereits am Tag nach dem Parlamentsbeschluss beschrieben. Die Gruppe, die hinter dieser Seite steht, kämpft seit Jahren gegen die Gleichstellung von schwulen und lesbischen Paaren, besonders gegen eine Öffnung des Adoptionsrechts.

Beobachter erwarten, dass Unterstützer der Ehe-Öffnung versuchen werden, das Referendum mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichts zu verhindern. Denn die Regeln für eine Volksabstimmung wurden deutlich verschärft, seit Konservative im Jahr 2012 bereits einmal mit einem Referendum eine Ausweitung der Rechte für Homosexuelle unterbunden hatten.

So wurden Volksabstimmungen über Gesetze, mit denen Verfassungswidrigkeiten bei Menschenrechten ausgeräumt werden, verboten. Nun könnte dieser Zusatz zum ersten Mal schlagend werden.

Außerdem wurde ein Quorum bei Volksabstimmungen eingeführt: Ein Gesetz kann nur dann abgelehnt werden, wenn mindestens ein Fünftel aller Wahlberechtigten dagegen stimmt. Damit müssten die Gegner auch eine hoge Beteiligung bei der Volksabstimmung anstreben – was wieder die Befürworter der Ehe-Öffnung aktivieren würde.

Bei der Volksabstimmung im Jahr 2012 galten diese Hürden noch nicht: Damals wurden die Rechte von Lesben und Schwulen mit 54,5 Prozent der abgegebenen Stimmen beschnitten. Die Wahlbeteiligung betrug allerdings nur etwa 30 Prozent. Nach den heutigen Regeln wären die Initiatoren also mit ihren Forderungen abgeblitzt.

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