Freitag, 26. April 2024
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[Update] Razzia im Ken Club: Wieder schwule Veranstaltung geprüft

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Es war eine kurze Partynacht für einige Besucher des Ken Club, der am Samstag im Camera Club stattgefunden hat. Gegen 1.45 Uhr gab es eine behördliche Kontrolle – und mehr als 100 Gäste mussten den durchschnittlich gefüllten Club verlassen, um die entsprechenden behördlichen Auflagen zu erfüllen.

Für die Veranstalter des Ken Club war die Kontrolle ein Desaster: Einerseits wegen des Imageschadens, und andererseits auch aus finanziellen Gründen. Denn der Eintritt ist bei Veranstaltungen oft die einzige Einnahmequelle der Veranstalter. Ein Teil dieses Eintritts wurde den Gästen, die das Lokal verlassen mussten, rückerstattet. Der Rest geht an die öffentliche Hand: Denn die Stadtkasse kassiert die Vergnügungssteuer von den Betreibern auch für jene Gäste, die laut Freigabe einer anderen Magistratsabteilung gar nicht im Lokal sein dürften.

Ken Club entschuldigt sich bei Gästen

Gegenüber Gästen, die gerne den gesamten Eintritt zurückhaben wollen, sind die Veranstalter nun kulant: „Wer uns eine Woche vor dem nächsten Ken-Club eine E-Mail schreibt, bekommt an der Abendkasse fünf Euro Rabatt auf den Eintrittspreis“, erklärt Michael Strommer vom Ken-Team im Gespräch mit GGG.at.

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Wo dieser Ken Club stattfinden wird, ist allerdings unklar. Sicher ist nur: Nicht mehr im Camera Club. „Auch die ‚Circus‘-Crew, der Teile des Ken-Teams angehören, zieht sich ab sofort aus dem Camera Club zurück. Wir werden versuchen, eine geeignete Alternative für das geplante Eurovision-Special zu finden“, heißt es in einer Aussendung.

Wird der Camera Club bald aufgeben?

Für die Wiener Kult-Location in der Neubaugasse entwickeln sich die Behördenkontrollen zur wirtschaftlichen Katastrophe. Informationen von GGG.at zufolge bangt mittlerweile der Club um seine weitere Existenz. Denn die Betriebsanlagengenehmigung ist aus dem Jahr 1971, mit der dort freigegebenen Zahl der Besucher lässt sich keine rentable Veranstaltung organisieren – und eine neue Genehmigung für eine höhere Gästezahl würde Umbauarbeiten nötig machen, die sich ebenfalls nicht rentieren.

Doch warum gibt es auf einmal bei Veranstaltungsorten so strenge Kontrollen, die es über Jahrzehnte zuvor nicht gab? Die Antwort darauf könnte einen Namen haben: Dietmar Klose. Er ist Leiter des Bezirksamtes für den 1. und 8. Bezirk – und damit auch Herr über das Betriebsanlagenzentrum für die Bezirke 1 sowie 3-8. Bei seinem Amtsantritt hat er angekündigt, „einen Ausgleich zwischen Bewohnern und Betrieben zu schaffen“ – was in der Regel strengere Kontrollen und Auflagen für die Gastronomen bedeutet. So setzt sich Klose auch für strengere Vorschriften für Gastronomen ein, damit diese eine Betriebsanlagengenehmigung zu bekommen. Dafür wurde er bei seiner Vorstellung von den zuständigen Bezirksvorsteherinnen Ursula Stenzel und Veronika Mickel, beide ÖVP, beklatscht.

Warum werden schwule Veranstaltungen kontrolliert?

Doch ist es Zufall, dass im Camera Club gerade schwule Veranstaltungen kontrolliert wurden und der hohe Beamte zumindest am Samstag selbst anwesend war? Ja, meint Dietmar Klose gegenüber GGG.at. Denn: „Diskothekenbetriebe und andere in den Abend- und Nachtstunden geöffnete Gastronomiebetriebe mit einer größeren Personenanzahl bzw. mit Musikanlagen, die zu Belästigungen führen können, werden regelmäßig kommissionell überprüft. Diese Kontrollen richten sich nicht gegen bestimmte Lokale oder Veranstaltungen“, erklärt er.

Dass kontrolliert werde, sei nicht das Problem, betont auch das Ken-Team: „Kontrollen gab es auch in der Vergangenheit, doch diese waren selten und nicht darauf ausgerichtet, der Lokalszene zu schaden. Das scheint sich unter der neuen Leitung des Betriebsanlagenzentrums geändert zu haben.“

Hier entgegnet Klose den Befürchtungen der Betreiber: „Wir gehen dabei mit Augenmaß vor und geben den Betreiber die Möglichkeit, den genehmigten Zustand selbst herzustellen, anstatt den Betrieb einzustellen.“

Dabei würden lediglich bestehende Genehmigungen kontrolliert. „Womöglich sind sich manche nicht bewusst, welches zivil- und strafrechtliche Risiko sie selbst tragen, sollte im Panikfall bei einer Überfüllung des Lokals ein Personen- oder Sachschaden entstehen“, so Dietmar Klose gegenüber GGG.at.

Einige Fragen bleiben trotzdem offen, viele Event-Veranstalter haben nach wie vor ein flaues Gefühl im Magen. Es scheint nur eine Frage der Zeit, bis die erste Location dem Druck der neuen Bedingungen beugen müssen.

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