Freitag, 26. April 2024
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Eheverbot für Lesben und Schwule vor Verfassungsgericht

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Kinder aus Regenbogenfamilien müssen in Österreich unehelich sein, weil schwule und lesbische Paare nicht heiraten dürfen. Dagegen klagen nun vier Paare vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH), bei einem fünften Fall wird noch auf die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich gewartet. Vertreten werden die Paare von Bürgerrechtsanwalt Helmut Graupner.

Erst im vergangenen Jahr hat das Verwaltungsgericht für das Bundesland Wien das Eheverbot für homosexuelle Paare als rechtmäßig bestätigt. Daher rufen die betroffenen Familien nun den VfGH an: Die Kinder klagen gemeinsam mit ihren Eltern gegen ihre erzwungene Unehelichkeit. Graupner rechnet mit einer Entscheidung des Höchstgerichts noch in diesem Jahr. Österreich ist der einzige Staat der Welt, das zwar die Adoption für schwule und lesbische Paare geöffnet hat, nicht aber die Ehe.

Zuletzt hat der VfGH im Jahr 2012 das Eheverbot als verfassungskonform bestätigt, weil die Zivilehe „auf die grundsätzliche Möglichkeit der Elternschaft“ ausgerichtet sei. Dieses Argument sei weggefallen, nachdem das Höchstgericht die Adoption geöffnet habe, so Graupner.

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Der Sprecher des VfGH, Christian Neuwirth, bestätigte das Einlangen der Beschwerden. Über die weiteren Verfahrensschritte und die mögliche Verfahrensdauer gab es noch keine Auskunft. Durchschnittlich dauern diese jedoch acht bis neun Monate, so Neuwirth.

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