Freitag, 26. April 2024
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Deutschland: Schwule Männer wurden noch bis 1968 kastriert

Historiker fand durch Zufall eine entsprechende Studie aus dem Jahr 1980

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Noch bis zumindest 1968 sind schwule Männer in Deutschland von Amts wegen kastriert worden. Das geht aus einem Recherche- und Aufklärungsprojekt hervor, welches vom baden-württembergischen „Aktionsplan für Akzeptanz und gleiche Rechte“ finanziert wurde.

Hoffnung auf Strafmilderung durch „freiwillige Entmannung“

Bis zum Jahr 1969 war Homosexualität in Deutschland illegal: Wie auch in Österreich bestrafte Paragraf 175 des Strafgesetzes „widernatürliche Unzucht“ mit bis zu fünf Jahren Haft. Besonders „Wiederholungstäter“ erhofften sich durch die „freiwillige Entmannung“ eine Strafmilderung – mit teils gravierenden Konsequenzen, berichtet die „Stuttgarter Zeitung“.

Auf die Spur dieses dunklen Kapitels deutscher Justizgeschichte ist der Tübinger Historiker Jens Kolata zufällig gekommen: Er recherchierte für das Recherche- und Aufklärungsprojekt „Der Liebe wegen“ über Verbrechen im Nationalsozialismus. Dass damals vor allem Sexualstraftäter kastriert wurden, ist bekannt. Doch bei der Durchsicht der Akten stieß Kolata auf die Berichte des Psychologen Nikolaus Heim aus dem Jahr 1980.

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Darin sind zwölf Nachuntersuchungen schwuler Häftlinge überliefert, die wegen ihrer Homosexualität verurteilt wurden. Sie wurden zwischen 1945 und den 1960er-Jahren im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg bei Ludwigsburg „freiwillig“ kastriert. Der Psychologe berichtet, wie die Betroffenen an diesem Eingriff litten: Zu den Beschwerden gehörten unter anderem Hitzewallungen, Müdigkeit und Gewichtszunahme.

Ein mutmaßlich Betroffener erzählte bei Jürgen Dominan seine Geschichte

Einer, der unter diesen Männern sein könnte, rief im Jahr 1996 in der Sendung des Talk-Masters Jürgen Domian an: Der Mann nannte sich Gustav, gab sein Alter mit 71 Jahren an und berichtet, die Behörden hätten ihm eine „Entmannung“ nahegelegt, um aus dem Gefängnis entlassen zu werden. Er habe „20 Jahre in Zuchthäusern verbracht“, weil er schwul sei, sagte der Mann bei Domian. Als er das letzte Mal vor Gericht stand, bezeichnete ihn der Staatsanwalt als „bevölkerungspolitischen Blindgänger“, der „nix anderes zu tun hat, als in Plüschsesseln herumzulümmeln“.

Der Mann wurde zu Zuchthaus mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. „Mir wurde angedroht, dass man mich erst entlässt, wenn ich mich kastrieren lasse“, erinnert er sich. Im Jahr 1968 willigte er ein – ein Jahr später wurde der Paragraf, der ihn hinter Gitter brachte, stark entschärft.

Für Ralf Bogen vom Recherche- und Aufklärungsprojekt „Der Liebe wegen“ sind Kolatas  Funde „komplett neue Erkenntnisse“. Das baden-württembergische Justizministerium erklärte gegenüber der „Stuttgarter Zeitung“, man würde es überaus bedauern, sollten sich diese Erkenntnisse bestätigen. „Wir wollen das unbedingt aufklären“, so Sprecher Steffen Tanneberger.

Die Geschichte der Verfolgung Homosexueller durch den Staat muss umgeschrieben werden, glauben Forscher

Die Universität Stuttgart hat angekündigt, die Erkenntnisse des Tübinger Historikers in ein eigenes Forschungsprojekt über die Verfolgung sexueller Minderheiten miteinzubeziehen. Martin Cüppers, Koordinator des Uni-Projekts, erwartet „einzigartige Ergebnisse, die für den internationalen Forschungsstand von großer Bedeutung sind.“ Er glaubt sogar, dass die Geschichte der Verfolgung von Homosexuellen durch den Staat umgeschrieben werden muss.

Das Recherche- und Aufklärungsprojekt „Der Liebe wegen“ dokumentiert die Verfolgung von sexuellen Minderheiten in unterschiedlichen Zeitaltern. Es wird unter anderem aus Mitteln des Aktionsplans für Akzeptanz und gleiche Rechte finanziert. Die Webseite des Projekts ist am Mittwoch online gegangen.

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