Montag, 29. April 2024
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Deutscher Bundestag beschließt „Dritte Option“ für Geschlechtseintrag

Verbände und Opposition kritisieren das Gesetz als "Minimallösung" - doch mehr war mit dem CSU-geführten Innenministerium offenbar nicht zu machen

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Der deutsche Bundestag hat gestern Abend einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung einer dritten Geschlechtsoption verabschiedet. Damit kommt er einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach: Dieses wertete die bisherige Pflicht, einen Menschen dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen, als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot. Experten kritisieren das Gesetz als Minimallösung, das die Rechte der Betroffenen nicht ausreichend respektiert.

Denn die Regelung, die unter Federführung des CSU-geführten Bundesinnenministeriums erarbeitet wurde, ermöglicht ausdrücklich nur Intersexuellen, die neue Option „divers“ in Anspruch zu nehmen. LGBT-Verbände und Teile der Opposition hatten sich dafür eingesetzt, mit der Umsetzung des Urteils eine umfassende Reform umzusetzen, die jedem Menschen einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag ermöglichen soll. In diesem Zusammenhang sollte auch das teils veraltete Transsexuellenrecht reformiert werden – was ebenfalls nicht geschah.

Betroffene kritisieren vor allem die Gutachterpflicht

Für besondere Kritik unter den Betroffenen und Interessenverbänden sorgt die Pflicht, dass intersexuelle Menschen für die Änderung ihres Geschlechtsantrags ein ärztliches Gutachten brauchen. Eine Unterschriftenaktion und eine Sachverständigenanhörung vor dem Innenausschuss des Bundestages brachte hier wenig Änderungen.

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Nur zwei Punkte wurden in letzter Minute noch geändert: So kann zur Änderung des Geschlechtseintrags in einzelnen Fällen eine eidesstattliche Versicherung eine ärztliche Bescheinigung ersetzen. Außerdem können Eltern von Kindern, deren Geschlecht nicht eindeutig zugeordnet werden kann, den Eintrag frei lassen oder „divers“ auswählen – verpflichtet sind sie dazu aber nicht. Auch nicht zwingend notwendige Operationen zur Geschlechtsangleichung des Kindes bleiben erlaubt.

CDU-Abgeordnete kündigt größere Reform für 2019 an

Die Regierungsfraktionen lobten in der Bundestagsdebatte das neue Gesetz erwartungsgemäß. Für den CDU-Abgeordneten Marc Henrichmann gebe es ein „staatliches Interesse“ eines Eintrags „mit Beweiswert“, der keine „subjektive Empfindung“ zulasse. Seine Parteikollegin Bettina Margaretha Wissmann kündigte eine größere Reform an – 2019 sollten außerdem Operationen an Minderjährigen verboten werden.

Für die SPD betonte Elisabeth Kaiser, dass das neue Gesetz „nur ein Anfang“ sein könne. Sie betonte, dass man nach den Expertenanhörungen noch „wesentliche Änderungen am Gesetzentwurf“ vorgenommen habe, die eine „Verbesserung für die Betroffenen“ darstellen würden.

Opposition kritisiert Minimallösung

Kritik am Gesetz kam vom FDP-Abgeordneten Jens Brandenburg. Durch das Urteil garantierten die Verfassungsrichter untersexuellen Menschen staatliche Anerkennung ihrer eigenen Identität. „Und ihnen fällt in der Koalition nichts besseres ein, als die Frage des Geschlechts erneut zu reduzieren auf rein körperliche Merkmale und diesen Menschen auch noch abzuverlangen, am Standesamt ein ärztliches Attest vorlegen zu müssen?“, kritisierte der Politiker.

Für die Linke nannte Doris Achelwilm den Entwurf „unsensibel und handwerklich unzureichend“, und gab die Schuld daran den Unionsfraktionen. Die Gutachterpflicht widerspreche dem Geist des Urteils aus Karlsruhe, so die Abgeordnete.

Auch Sven Lehmann von den Grünen kritisierte unter anderem die „Pathologisierung“ und „Bevomundung“ der Betroffenen: „Niemand kann über sein Geschlecht besser Auskunft geben als die Person selber“, betonte er. Grüne und Linke haben deshalb den Entwurf nicht zugestimmt und eigene Anträge eingebracht.

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