Freitag, 26. April 2024
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Kenia: Gesetze gegen Homosexualität bleiben in Kraft

Bis zu 14 Jahre Haft auf gleichgeschlechtliche Handlungen

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Der Oberste Gerichtshof Kenias in der Hauptstadt Nairobi hat heute das Verbot gleichgeschlechtlicher Handlungen einstimmig bestätigt. Homosexualität bleibt in dem afrikanischen Staat somit illegal. Die entsprechenden Gesetze würden keine gezielte Diskriminierung darstellen und seien deshalb konform mit der 2010 verabschiedeten Verfassung, so Richter John Mativo.

Demnach bleibt Geschlechtsverkehr entgegen „der natürlichen Ordnung“ mit bis zu 14 Jahren Haft bedroht. Der entsprechende Paragraph aus dem kenianischen Strafgesetzbuch stammt noch aus der britischen Kolonialzeit. Außerdem drohen schwulen und bisexuellen Männern in Kenia für „grob unsittliches Verhalten mit einer anderen männlichen Person“ bis zu fünf Jahre Haft.

Das Gericht wollte Kenia vor der Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare beschützen

Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden, sie wurde auch um mehrere Monate verzögert. LGBT-Organisationen hatten gegen die Strafrechtsparagrafen 162 und 165 aus dem Jahr 1930 geklagt. Doch das Höchstgericht entschied, dass sie keine ungerechtfertigte Diskriminierung darstellten, da sie allen Menschen gleichgeschlechtliche Handlungen verbieten würden.

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Auch das Recht auf Privatleben und die Menschenwürde seien nach Ansicht der Richter durch die homophoben Gesetze nicht beeinträchtigt. Sie würden die Werte und die Kultur des Landes ausdrücken. So verweise die Verfassung auf das Recht und den Schutz der Familie und der – natürlich heterosexuellen – Ehe. Diese Sicht habe das Gericht zu wahren. Durch die Entscheidung „schütze“ man das Land vor der rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare, so das Oberste Gericht in seiner Stellungnahme.

Die Kläger können gegen das Urteil berufen

Das Gericht zweifelte auch an, dass Angehörige sexueller Minderheiten als solche geboren würden, die Kläger konnten den Richtern zufolge auch keine Diskriminierung beweisen. Urteile aus anderen Ländern, die Homosexualität entkriminalisierten, seien nicht direkt übertragbar, heißt es in der Urteilsbegründung weiter. Die Kläger können gegen das Urteil des Obersten Gerichtshofs berufen: Zunächst vor den zweithöchsten Gericht des Landes, dann schließlich vor dem Verfassungsgericht Kenias.

Die Gesetze gegen Homosexualität werden in Kenia  – anders als in anderen Staaten – auch regelmäßig angewendet. So wurden nach Angaben der Regierung in Kenia allein zwischen 2013 und 2017 über 530 Personen deshalb festgenommen. Dabei wurden auch Anal-Untersuchungen eingesetzt, die das höchste Gericht noch 2016 für legal erklärte, die mittlerweile aber verboten sind.

Der Menschenrechtsorganisation „Human Rights Watch“ (HRW) zufolge sind homosexuelle Handlungen noch immer in 22 Ländern Afrikas illegal.

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