Samstag, 27. April 2024
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Umstrittener Craftbeer-Shop in der Wiener Josefstadt gibt „Lesben-Bonus“

"Seien Sie einmal ehrlich in Ihrem Leben", heißt es auf der Seite

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Etwas eigenwillig wurde auf der Website eines Wiener Craftbeer-Geschäfts um neue Kunden geworben. „Seien Sie einmal Ehrlich in Ihrem Leben! Sind Sie eine bekennende Lesbe erhalten Sie bei uns 10% Rabatt“ (sic!), stand auf der Homepage des Geschäfts. Dessen Inhaber wurde durch eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der ehemaligen Grünen-Politikerin Sigrid Maurer bekannt. Mittlerweile ist das Angebot von der Homepage verschwunden.

Dem Verkäufer sagen „was (oder wer)“ man ist, bringt zehn Prozent Rabatt – doch der Inhaber will die Aktion nicht kennen

„Einfach den Verkäufer sagen was (oder wer) Sie sind und schon erhalten Sie 10% Rabatt auf Ihren Einkauf! Ehrlichkeit zahlt sich aus!“, war auf der Homepage des Craftbeer-Shops weiter zu lesen. Am Mittwochnachmittag, nachdem der Inhalt der fragwürdigen Werbeaktion die Runde durch soziale Netzwerke machte, verschwand das Angebot plötzlich von der Seite.

Gegenüber der Wiener Zeitung sagte der Betreiber, die Webseite werde vom Vorbesitzer betreut, er kenne sich nicht aus und schreibe auf einen Zettel vor, welche Informationen auf der Homepage stehen sollten. Von der „Lesben-Aktion“ zeigte er sich gegenüber der Zeitung überrascht. Diese dürfte allerdings schon seit mindestens Ende Juni auf der Seite zu finden gewesen sein.

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Bei dem Betreiber des Craftbeer-Shops in der Josefstadt handelt es sich um jenen Mann, der die ehemalige Grüne Nationalrätin Sigrid Maurer wegen übler Nachrede und Kreditschädigung klagte, nachdem diese ihm zugeschriebene, sexistische und anzügliche Facebook-Privatnachrichten ohne Anonymisierung veröffentlicht hatte.

Auf der Homepage sucht der Inhaber auch mutmaßliche Störenfriede – was datenschutzwidrig sein könnte

Doch mit der Anonymisierung persönlicher Daten dürfte es auch der Inhaber nicht immer so genau zu nehmen: So wurden auf der Homepage Bilder aus der Überwachungskamera des Geschäfts veröffentlicht, die ein Paar zeigen, das an dem Geschäft vorbeigeht und in Richtung der Auslage zu spucken scheint. In weiteren Aufnahmen ist ein Mann zu sehen, der Waren gestohlen haben soll. Für Hinweise zu den Personen gebe es eine Belohnung, heißt es auf der Seite. In beiden Fällen sind die Personen nicht verpixelt und klar zu erkennen, berichtet der Standard.

Dass die Betroffenen nicht unkenntlich gemacht wurden, dürfte gegen die DSGVO verstoßen, vermutet Datenschutz-Aktivist Max Schrems auf Twitter. Nun prüft die Datenschutzbehörde den Fall intern. Die Höchststrafe für Verstöße liegt bei vier Prozent des Umsatzes oder 20 Millionen Euro. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

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