Freitag, 26. April 2024
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Homophobes Album von Bushido in Deutschland zurecht auf dem Index

Doch der Rapper betont, nicht schwulen- oder frauenfeindlich zu sein

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Das 2015 erschienene Bushido-Album “Sonny Black” ist in Deutschland zurecht als jugendgefährdend eingestuft worden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nun entschieden. In einem Track des Albums heißt es unter anderem “Du Schwuchtel wirst hier ausradiert”.

Auch für den Richter ist „Sonny Black“ gewaltverherrlichend, frauenfeindlich und homophob

Die Titel des Albums stellten Gewalt hemmungslos dar, heißt es in der Begründung der Leipziger Richter. Frauen und Homosexuelle würden durch vulgäre Sprache herabgewürdigt. Damit korrigiert das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster und bestätigt die Entscheidung der Bundesprüfstelle.

Diese hatte das Album auf den Index für jugendgefährdende Medien gesetzt, weil die Titel Gewalt und einen kriminellen Lebensstil verherrlichen sowie Frauen und Homosexuelle diffamieren. So gibt es auf dem Album jede Menge „Nutten“, „Bitches“, „Hurensöhnen“ und „Drecksbullen“. In mehreren Liedern ist von „Schwuchteln“ die Rede. Auch Ausdrücke wie „Du schwuler Spast“ finden sich auf dem Album. In einem Song heißt es: „Berlin ist mein Hauptquartier, Du Schwuchtel wirst hier ausradiert.“

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Bushido gelobt Besserung und will nicht schwulenfeindlich sein

Bushido, der bei der Verhandlung in Leipzig anwesend war, erklärte nach der Verhandlung, er sei „abgeschmiert auf ganzer Linie“: Es sei schwierig mit der Rapper-Sprache in einer „komplett anderen Abteilung auf Verständnis zu stoßen“, so der Rapper. Künftig wolle er weniger Gründe für Indizierungen liefern, betont Bushido. „Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass ich nicht frauen- und schwulenfeindlich bin“, erklärt er.

Für jugendgefährdend befundene digitale Inhalte werden nicht bekannt gemacht. Indizierte Medien dürfen nicht an Kinder und Jugendliche verbreitet werden, außerdem darf nicht für sie geworben werden. Marc Urlen vom Deutschen Jugendinstitut bezweifelt allerdings, ob die Indizierung im digitalen Zeitalter noch zeitgemäß sei.

„Wenn die Bundesprüfstelle ein Medium auf den Index setzt, erhält dieses viel mehr Aufmerksamkeit“, erklärt er. Erst durch eine Tabuisierung werde ein Song oder ein Computerspiel für Jugendliche erst recht interessant. Er fordert: “Kinder und Jugendliche müssen von klein auf lernen, mit Angeboten der Medien kritisch umzugehen”.

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