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FPÖ-General Kickl hetzt im Nationalrat gegen die Ehe-Öffnung

Adoption und "normale Verehelichung" sind für den FPÖ-Gemeral ein Schreckgespenst

Mit einem homophoben Vergleich hat gestern FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl für Empörung besorgt: Er verglich in einer Nationalrats-Rede den Prozess der Ehe-Öffnung in Österreich mit dem Asylrecht, das nun Geflüchtete, die eine Lehre machen, währenddessen vor Abschiebung schützt.

Öffnung der Ehe für Kickl offenbar nichts Erstrebenswertes

„Es wird uns gehen wie bei der Homo-Ehe: Zuerst hat man gesagt, wir machen jetzt da diese Verpartnerung, (…) damit wir da was absichern, und da kommt garantiert nichts nach, das ist kein Problem. Dann zieht die Zeit ins Land, und jetzt stehen wir da, dass wir schon über Adoptionsrechte und über die normale Verehelichung reden – einfach deshalb, weil sie die Tür geöffnet haben“, ätzte Kickl im Plenum in Richtung des ehemaligen Koalitionspartners ÖVP.

Dort versuchte man die Worte des Ex-Innenministers mit gequältem Lächeln herunterzuspielen – die anderen Parteien waren über Kickls Äußerungen empört. Der offen schwule NEOS-Mandatar Yannick Shetty nannte Kickls Rede auf Twitter beispielsweise „widerlich“.

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Die Ehe der Öffnung konnte Kickl nicht verhindern

Die Ehe wurde in Österreich durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) geöffnet – kurz, bevor Herbert Kickl das Innenministerium übernommen hatte. Dementsprechend lange ließ sich er sich auch Zeit, die Durchführungsbestimmungen an die Standesämter zu erarbeiten: Diese waren erst wenige Tage vor Inkrafttreten verfügbar.

Und wie viele andere Entscheidungen der türkis-blauen Regierung überlebten auch sie den Fall der FPÖ nach der Ibiza-Affäre nicht. So wurde im Juli dieses Jahres mit allen Stimmen außer jenen der FPÖ ein Antrag beschlossen, wonach die Ehe auch für alle binationalen Paare geöffnet werden soll.

Besonders binationalen Paaren wurde das Ja-Wort durch Kickls Weisung erschwert

Zuvor hat Kickl gegen den Vorgaben des VfGH gemäß verfügt, dass schwule und lesbische Paare dann nicht heiraten können, wenn einer der Ehepartner aus einem Land kommt, das die Ehe noch nicht geöffnet hat. Diese Weisung war für alle Standesämter verbindlich.

Weiter in Kraft ist Kickls Weisung, dass gleichgeschlechtliche Ehen, die vor 2019 im Ausland geschlossen wurden, nicht als solche anerkannt werden – sie gelten in Österreich nach wie vor als Eingetragene Partnerschaften.

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