Freitag, 26. April 2024
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24 Schnitte und Stiche auf trans Sex-Arbeiterin: 22-Jähriger vor Gericht

Die Staatsanwältin wirft ihm dreifachen Mordversuch und absichtliche schwere Körperverletzung vor

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Ein gebürtiger Tscheche musste sich am Donnerstag vor dem Landesgericht Wien verantworten: Der 22-Jährige soll der Anklage zufolge geplant haben, drei Prostituierte zu ermorden. Eine 34-Jährige verletzte er mit 24 Schnitten und Stichen. Für den Angeklagten handelte es sich lediglich um Notwehrüberschreitung. Der Gerichtspsychiater sieht in dem jungen Mann einen potenziellen Serientäter. Es gilt die Unschuldsvermutung.

„Er hat mich überall aufgeschnitten. Er hat mein Leben total zerstört.“

„Er hat mich überall aufgeschnitten. Er hat mein Leben total zerstört“, so das 34-jährige Opfer vor Gericht. Der Angeklagte selbst sieht das anders: „Ich weiß, es ist übertrieben, was ich gemacht habe. Aber es wäre nicht passiert, wenn sie mich nicht angegriffen hätte“, betont er.

Fest scheint nur zu stehen: Alexandr P., der seit zwei Jahren bei seiner Mutter am Land lebt, hat der Frau am 1. Juni in ihrer Wohnung mit seinem Springmesser zahlreiche Stich- und Schnittwunden zugefügt. Die Staatsanwältin wirft ihm dreifachen Mordversuch und absichtliche schwere Körperverletzung vor.

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Am Tag der Tat hatte er mit drei Sexarbeiterinnen Treffen vereinbart

An diesem Tag war der 22-Jährige nach Wien gekommen, um sich mit drei Sexarbeiterinnen, davon zwei trans Frauen, in deren Wohnungen zu treffen. Das erste Treffen um 9.00 Uhr früh begann nicht ungewöhnlich, der 22-Jährige zahlte für Sex und bekam ihn auch.

Danach sagte Alexandr P., dass er für die Sexarbeiterin noch eine Überraschung hätte – und zog ein etwa zehn Zentimeter langes Springmesser aus seinem Mantel. Die Frau schrie um Hilfe – der Angeklagte ging schließlich. Für die Staatsanwältin ein erster Mordversuch: Er hätte vorgehabt, die Frau zu erstechen, ist sie sich sicher.

Plötzlich holte er eine Barbie-Puppe aus seiner Unterhose

Der zweite Termin um 13.00 Uhr war dann noch bizarrer: Vor dem Sex soll der Angeklagte nämlich nicht seinen Penis aus der Unterhose geholt haben, sondern eine Barbie-Puppe mit schwarzen Haaren, mit der er spielte. Da ihn Menschen im Garten störten, zog er unverrichteter Dinge wieder ab. Die Staatsanwältin vermutet, dass Alexandr P. sonst auch versucht hätte, diese Sexarbeiterin zu töten.

Gegen 15 Uhr traf der 22-Jährige die letzte Frau. Vereinbart war eine erotische Massage – der junge Mann wollte zunächst die Frau massieren, weil er Anfänger sei, wie er ihr sagte. Deshalb habe sie sich im Schneidersitz mit dem Rücken zu ihm zwischen seine Beine gesetzt, wie sie vor Gericht erzählte.

Ohne Vorwarnung schnitt er der trans Frau von hinten in den Hals

Doch plötzlich schnitt ihr Aleksandr P. von hinten in den Hals, erinnert sie sich – die Sexarbeiterin habe „Todesschreie“ ausgestoßen, erinnerte sich eine Freundin, die im Badezimmer war, vor Gericht. Während dieser Schreie soll er ihr mit „eigenartigen brummenden Geräuschen“ weitere Stiche und Schnitte zugefügt haben.

Als trans Sexarbeiterin aus dem Zimmer flüchtete, stieß er ihr das Messer in den Rücken. Ihre Freundin kam ihr zur Hilfe – sie wurde von dem 22-Jährigen am Oberarm schwer verletzt. Gemeinsam rannten sie aus der Wohnung und retteten sich blutüberströmt zu einer Nachbarin. 

Die Frau musste neun Stunden lang notoperiert werden

Die Frau musste neun Stunden lang notoperiert werden. Von dem Angriff geblieben sind Narben im Gesicht und eine posttraumatische Belastungsstörung. Insgesamt 24 Schnitte und Stichverletzungen im Gesicht, am Kopf, am Hals und am Rücken zählte der Sachverständige später.

Der Angeklagte schildert vor Gericht, habe er im Internet nach Prostituierten gesucht – dass er dabei trans Sexarbeiterinnen gefunden habe, sei „einfach passiert“, weil sie auch auf der Plattform waren. Doch das glaubte ihm der Richter nicht – und der gebürtige Tscheche erklärte auf Nachfrage, trans Frauen „interessant“ zu finden. „Sie sind anders. Irgendwie in einem falschen Körper gefangen“ Sexuelle angezogen fühle er sich aber nicht zu ihnen.

Für den Angeklagten sind die Vorwürfe ein Missverständnis

Er stellt die Vorfälle als Missverständnis dar: Der ersten Sexarbeiterin wollte er eigentlich einen Plüschtiger schenken, den er im Mantel hatte – doch dann zuerst das Messer herausgenommen. Sein Verteidiger erklärte, dass ein Messer für seinen Mandanten als Handwerker ein Alltagsgegenstand sei – was der Beisitzer bei einem Springmesser mit Sieben-Zentimeter-Klinge aber anzweifelt.

Dass er bei der zweiten Sexarbeiterin eine Barbie-Puppe im Schritt hatte, bestritt der 22-Jährige. Er behauptet, ihr den Plüschtiger geben zu wollen, sei dann aber wieder gegangen, weil es ein der Wohnung gestunken habe und die Menschen im Garten so laut gewesen seien.

Der junge Mann sagt, er habe aus Notwehr gehandelt

Und auch seine Erinnerung an den Angriff bei der dritten Sexarbeiterin unterscheidet sich deutlich von deren Schilderung: Es sei eine normale Massage vereinbart gewesen, während der sie ihm immer wieder auf die Genitalien gegriffen hatte – was er nicht wollte.

Als sie ihn in die Hoden kniff, dachte er an einen Angriff und holte das Messer aus der Hosentasche. An das, was dann passierte, konnte er sich nicht mehr erinnern. „Ich war in Panik und hatte mich nicht ganz unter Kontrolle“, so Aleksandr P. vor Gericht.

Das Gericht zweifelt an der Notwehrsituation: Schließlich ist der 22-jährige Tscheche 1,87 Meter groß, hat 84 Kilo und war bei internationalen Taekwondo-Bewerben erfolgreich, während das Opfer gerade einmal 1,65 groß und 70 Kilo schwer ist.

Für den Sachverständigen ist der 22-Jährige ein möglicher Serientäter

Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann erklärt anschließend: Wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass der Angeklagte nicht aus Notwehr gehandelt hat, sei damit zu rechnen, dass er zum Serientäter werden könnte. Er sollte deshalb, obwohl er zurechnungsfähig ist, in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden.

Da der Verteidiger darauf bestand, dass das erste Opfer seine Aussage vor Gericht wiederholt und diese nicht nur verlesen wird, musste der Richter den Prozess auf den 19. Jänner vertagen.

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