Freitag, 26. April 2024
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Deutschland: Bundesregierung outete Geflüchtete in ihrer Heimat

Nun geben Innen- und Außenministerium den Fehler zu und geloben Besserung

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In Deutschland hat die Bundesregierung Fehler mit homo- und bisexuellen Geflüchteten eingeräumt: Bei zwei Fällen, je einem aus Pakistan und Nigeria, seien „bedauerlicherweise Fehler“ passiert, erklärten das Innen- und Außenministerium in einem Brief an den Lesben- und Schwulenverband (LSVD). Vertrauensanwält:innen des Außenministeriums hatten die Geflüchteten bei Nachforschungen in deren Herkunftsländern geoutet. Das berichtet der Evangelische Pressedienst (epd).

Bereits im März protestierte der LSVD gegen diese Praxis

Der LSVD hat diese Praxis bereits im März in einem Schreiben an Innenminister Horst Seehofer von der CSU und Außenminister Heiko Maas von der SPD kritisiert. Dass die Vertrauensanwält:innen, die Staatsbürger der Herkunftsstaaten seien, die sexuelle Identität Schutzsuchender gegenüber Familienangehörigen und offizieller Stellen offenlegen sei ein „Skandal“, so LSVD-Bundesvorstand Patrick Dörr.

„Diese Praxis ist nicht nur verfassungswidrig, sondern auch eine Gefahr für ihre Angehörigen und ehemaligen Partner*innen im Herkunftsland“, so Dörr. Dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und das Außenministerium mit seinen Botschaften „das Leben der LGBTIQ-Asylsuchenden gefährden, ist nicht hinnehmbar und muss umgehend gestoppt werden“, betonte das LSVD-Vorstandsmitglied.

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Die Praxis widerspreche auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Dieses habe bereits 2005 das Outen von Geflüchteten im Rahmen solcher Nachforschungen als verfassungswidrig eingestuft.

Nun geloben die zuständigen Ministerien Besserung

In seinem Antwortschreiben kündigte das Innenministerium an, dass das BAMF in Zukunft die „Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und die übermittelten Inhalte einer Anfrage an das Auswärtige Amt vorab noch stärker überprüfen“ werde. Das Außenministerium habe seine Botschaften stärker darauf sensibilisiert, bei Amtshilfe in Asylangelegenheiten „besonderes Augenmerk auf datenschutzrechtliche Bestimmungen zu legen“, heißt es in dem Brief weiter.

Dabei dürften die beiden Geflüchteten, die durch den deutschen Staat in ihrer Heimat geoutet wurden, nicht die einzigen Betroffenen sein. Dem LSVD sind auch konkrete Fälle schwuler oder bisexueller Männer aus Kamerun und Tansania bekannt. In einem dieser Fälle wird ein ähnliches Muster vermutet. Es deute „nichts darauf hin, dass es keine weiteren Fälle gibt“, so Dörr.

Er begrüßt, dass die beiden Ministerien „die Fehler klar eingestanden und eine Reihe konkreter Maßnahmen zur Verhinderung weiterer solcher Vorkommnisse versprochen haben“. Nun erwartet der LSVD, dass LGBTI-Geflüchtete künftig nicht mehr in ihrer Heimat zwangsgeoutet werden.

„Paranoide Angst“ des BAMF, Homosexualität könnte vorgetäuscht sein

Beim BAMF ortet Dörr eine „fast schon paranoide Angst davor, dass Asylsuchende nur vortäuschen, lesbisch oder schwul zu sein“. Die beiden bekannt gewordenen Outing-Fälle hätten allerdings gezeigt, dass Nachforschungen in den meist homophoben Herkunftsländern kein probates Mittel seien, um die sexuelle Orientierung von Geflüchteten zu überprüfen.

Dem Nigerianer, der durch das deutsche Außenministerium in seiner Heimat geoutet wurde, hat das BAMF bereits in einem Abhilfebescheid den Flüchtlingsstatus zuerkannt. Auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke von der Linken hat das Bundesamt weiter zugesichert, in Zukunft zu überprüfen, welche Inhalte an das Außenministerium übermittelt werden.

Ein ähnlicher Fall hatte sich auch in Österreich ereignet: Im November 2018 wurde ein Fall bekannt, bei dem ein schwuler Iraker durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) bei seiner Familie geoutet wurde. Nachdem sein Vater nichts von der Homosexualität seines Sohnes wusste, bekam der damals 27-Jährige daraufhin einen negativen Asylbescheid – sollte also nach dem Zwangsouting in seine Heimat zurück. Er hat erfolgreich dagegen berufen.

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