Freitag, 26. April 2024
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Ab 1. Juli kann wieder überall getanzt und gefeiert werden

Fast vollständige Aufhebung der Beschränkungen für Gastronomie und Veranstalter

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Gute Nachrichten für die Nachtgastronomie und Clubkultur in Österreich: Ab 1. Juli fallen in Österreich die Sperrstunde um Mitternacht und weitere Beschränkungen. Das hat die Bundesregierung heute früh bekannt gegeben. Auch bei der Maskenpflicht gibt es Erleichterungen – solange die Infektionszahlen durch Corona-Mutationen nicht wieder gefährlich ansteigen. 

“Ab 1. Juli können wieder alle Veranstaltungen ohne Kapazitätsobergrenzen stattfinden”, betonte Kultur-Staatssekreträrin Andrea Mayer von den Grünen – unabhängig davon, ob sie drinnen oder draußen stattfinden, oder mit Sitz- oder Stehplätzen. Mit Ausnahme der 3-G-Regel fallen ab 1. Juli auch sämtliche Beschränkungen für die Gastronomie und die Indoor-Maskenpflicht. So gibt es ab 1. Juli keine Kontaktbeschränkungen mehr, auch die Sperrstunde, Kapazitätsbeschränkungen und die Indoor-Maskenpflicht fallen. 

Keine Sperrstunden, aber zunächst noch beschränkte Kapazitäten

Das hilft vor allem den Partyveranstaltern – auch sie konnten eineinhalb Jahre keine Events organisieren, nun ist der Weg zu durchtanzten Nächten wieder frei. Auch die Nachtgastronomie kann durch den Wegfall vieler Beschränkungen wieder öffnen, wenn zu Beginn auch nur mit verringerter Kapazität. Für jene Lokale der Community, die derzeit noch geschlossen haben, ist das nach mehr als 500 Tagen Schließung eine wichtige Botschaft. 

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Das heißt, Einrichtungen wie das Hard On oder das F56, die derzeit noch geschlossen sind, könnten in zwei Wochen ihre Pforten nach einer langen Durststrecke wieder öffnen. Bei Discos wie dem Why Not oder Bars wie dem Village kehrt nach einer Phase des Notbetriebs ebenfalls wieder Normalität ein. In Clubs und Diskotheken gibt es zunächst eine Kapazitätsbeschränkung von 75 Prozent. Ein nächster Öffnungsschritt, bei dem auch letzte Beschränkungen fallen könnten, ist drei Wochen später, am 22. März, geplant. 

„Auf uns wartet ein Sommer voller Lebensfreude“

“Auf uns wartet ein Sommer der Lebensfreude”, sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger von der ÖVP bei der Pressekonferenz, auf der die Öffnungsschritte verkündet wurden. Und das könnte auch die beliebten Szeneparties betreffen. Denn im Kultur- und Sportbereich werden Großveranstaltungen ab 1. Juli ebenfalls wieder ohne Maskenpflicht und Besucherbeschränkungen stattfinden können. Bei Veranstaltungen gilt eine Anzeigenpflicht ab 100 Personen und ab 500 Personen eine Bewilligungspflicht.

Die 3-G-Regel bleibt überall erhalten, wo sie schon jetzt besteht, etwa bei Hochzeiten, der (Nacht-)Gastronomie, Kultur- und Sportveranstaltungen. Statt der FFP-2-Maske kann im Handel und in Öffentlichen Verkehrsmittel ab 1. Juli der einfache Mund-Nasen-Schutz verwendet werden – was besonders in der Sommerhitze deutlich angenehmer wird. In der Gastronomie fällt die Maskenpflicht vollständig, die Registrierungspflicht bleibt vorläufig noch.  

Für den 22. Juli sind die nächsten Öffnungsschritte geplant

Weitere Änderungen, die ab 1. Juli in Kraft treten: Für Kinder unter 12 Jahren entfällt in den Ferien die Testpflicht. Ein nächster größerer Öffnungsschritt ist für den 22. Juli geplant, dann könnte unter anderem die Maskenpflicht in Handel und bei Öffentlichen Verkehrsmittel fallen. FFP-2-Masken sind dann nur mehr im Krankenhaus und in Pflegeheimen verpflichtend. 

Möglich werden diese Öffnungsschritte durch die derzeit geringen Infektionszahlen in Österreich. Um diese zu erhalten, appelliert Kanzler Kurz an die Bevölkerung, sich impfen zu lassen. Aufgrund der Mutationen, die sich derzeit im Umlauf befinden, vermutet Bundeskanzler Sebastian Kurz von der ÖVP, dass es bis zum Herbst zu einer nächsten Welle kommen könnte. 

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