Freitag, 26. April 2024
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Trans Frauen beleidigt: Rechter YouTuber verurteilt

Bayerisches Oberstes Landesgericht sieht die Beleidigungen als "grob ehrverletzend" an

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Weil er trans Frauen auf seinem YouTube-Kanal mit 112.000 Abonennt:innen beleidigt hat, wurde der deutsche Unternehmer Klaus-Peter Weber nun auch in letzter Instanz vom Bayerischen Obersten Landesgericht schuldig gesprochen. An seinen transphoben Äußerungen hält er fest.

„Ich dachte immer, die Schockbilder auf den Kippenschachteln wären schlimm…“

Weber hatte im Mai 2020 auf seinem YouTube-Kanal „Hallo Meinung“ etwa 20 Sekunden lang ein Foto gezeigt, das die damalige bayerische Landtagsabgeordnete Tessa Ganserer mit vier Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität zeigt. Es wurde wenige Monate zuvor bei einer Pressekonferenz der Gesellschaft aufgenommen.

Über dem Foto platzierte Weber der Schriftzug: „Und ich dachte immer, die Schockbilder auf den Kippenschachteln wären schlimm“, dann ein Smiley und den Zusatz: „Das sind die Grünen im bayerischen Landtag… und nein: Das ist KEIN Scherz…“

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Der Aktivist behauptete also, dass alle Personen auf dem Bild Landtagsabgeordnete der Grünen waren, obwohl das nur auf Ganserer zutraf. Dazu bezeichnete er die Frauen als „Lachnummern“ kommentierte: „Wenn ich mir die Figuren anschaue – und die bestimmen über unsere Zukunft.“ 

Alle Instanzen stellten fest: Die Beleidigungen sind nicht durch Meinungsfreiheit gedeckt

Drei der Betroffenen, darunter auch Ganserer, zeigten Weber wegen Beleidigung an. Webers Anwalt sah in diesem Kommentar hingegen eine zulässige freie Meinungsäußerung und forderte einen Freispruch.

Dem widersprach jetzt das Bayerische Oberste Landesgericht. Die Wertungen von Weber – besonders der Vergleich mit Krebsgeschwüren auf Zigarettenschachteln – seien für die Betroffenen grob ehrverletzend, so das Gericht. Daran ändere auch der Smiley auf der Bildüberschrift nichts.

Es bestätigte deshalb die Verurteilung der beiden Vorinstanzen in zwei von drei Fällen. In einem Fall hatte die beleidigte Person keinen Strafantrag gestellt. Das Amtsgericht Hersbruck hatte Weber im April 2021 zu einer Geldstrafe von 3.200 Euro verurteilt. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft berufen – das Landgericht Nürnberg-Fürth erhöhte die Geldstrafe dann auf 24.000 Euro. 

Nun muss das Landgericht erneut über die Strafhöhe bestimmen. Bleibt es bei einer ähnlichen Strafhöhe, gilt Klaus-Peter Weber als vorbestraft. Eine Mäßigung dürfte bei dem YouTuber nicht zu erwarten sein: Erst Ende Jänner hatte er sich in einem Interview mit der AfD-Bundestagsabgeordneten Nicole Höchst über den „Mann“ Ganserer ausgelassen.

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