Mittwoch, 8. Mai 2024
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Priesterseminaristen missbraucht: Haft für Vertrauten von Papst Franziskus

Viereinhalb Jahre Gefängnis für argentinischen Ex-Bischof

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Weil er Priesteranwärter sexuell missbraucht haben soll, ist ein enger Vertrauter von Papst Franziskus in Salta im Norden Argentiniens zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Dem ehemaligen Bischof von Orán, Gustavo Oscar Zanchetta, wurden außerdem finanzielle Unregelmäßigkeiten vorgeworfen.

Zwei Priesteranwärter soll der Bischof wiederholt missbraucht haben

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft von Salta: Der heute 58-Jährige soll während seiner Zeit als Bischof zwei Seminaristen wiederholt sexuell missbraucht haben. Auch andere Priesteranwärter haben dem Bischof übergriffiges Verhalten vorgeworfen, wie lokale Zeitungen berichten.

Außerdem soll er staatliche Gelder in der Höhe von umgerechnet etwa 225.000 Euro unterschlagen haben. Während der nicht öffentlichen Verhandlung wurde er von mehreren Zeugen belastet. Er selbst bestreitet alle Vorwürfe und spricht von einer Rachekampagne. Doch das hat das Gericht offenbar nicht beeindruckt.

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Der Ex-Bischof wurde gleich nach der Urteilsverkündung festgenommen

„Wir können das Ausmaß des von den Opfern erlittenen Schadens nicht bemessen, aber wir haben die Pflicht, ihnen und der Gesellschaft eine Antwort von Seiten der Justiz zu geben“, so Staatsanwalt Pablo Rivero. Zanchetta wurde gleich nach der Urteilsverkündung festgenommen – die Staatsanwaltschaft ging offenbar von Fluchtgefahr aus.

Der emeritierte Bischof gilt als enger Freund und Vertrauter von Papst Franziskus: Wie das Portal katholisch.de schreibt, wurde er nach seinem Rücktritt als Bischof von Orán 2017 nach Rom berufen: Für ihn wurde eigens eine neue Stelle bei der vatikanischen Vermögensverwaltung APSA geschaffen.

Dort wurde er 2019 suspendiert, im Jahr darauf kehrte er kurzzeitig auf diesen Posten zurück. Sein Aufenthaltsort während dieser Zeit war dabei nicht immer klar – so wollte die Staatsanwaltschaft in Argentinien 2019 einen internationalen Haftbefehl gegen Zanchetta, weil dieser während der Ermittlungen weder telefonisch noch per E-Mail erreichbar war. Das zuständige Gericht hatte dessen Ausstellung aber abgelehnt.

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