Freitag, 26. April 2024
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Guatemala verbietet Ehe-Öffnung und LGBTI-Themen in der Schule

Auch die Strafen für Abtreibung werden in einem neuen Gesetz drastisch erhöht

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Ein umfassendes Paket, das vor allem gegen die sexuelle Selbstbestimmung gerichtet ist, wurde ausgerechnet am Weltfrauentag in Guatemala verabschiedet: Mit 101 zu 8 Stimmen wurde das „Gesetz zum Schutz des Lebens und der Familie“ beschlossen. Es negiert sexuelle Vielfalt, verbietet LGBTI-Themen an Schulen, verhindert die Öffnung der Ehe und verschärft die Strafen für Abtreibung drastisch.

Sexuelle Vielfalt aus den Lehrbüchern, Ehe-Verbot ins Gesetz

So definiert das Gesetz sexuelle Vielfalt als „mit den biologischen und genetischen Merkmalen des Menschen unvereinbar“. Privaten und staatlichen Bildungseinrichtungen wird verboten, Lehrinhalte zu vermitteln, die „deren bei Geburt gegebene sexuelle Identität auf andere Wege lenken“. Das bedeutet praktisch ein Verbot von LGBTI-Inhalten an Schulen.

Das Bürgerliche Gesetzbuch Guatemalas soll dementsprechend reformiert werden, dass die Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts ausdrücklich verboten wird. Schwule und lesbische Paare konnten in dem mittelamerikanischen Land zwar bis jetzt auch nicht heiraten – allerdings war das Verbot bis jetzt nicht ausdrücklich verankert.

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Strafen für Abtreibung mehr als verdreifacht

Auch die Strafen für Abtreibungen wurden deutlich erhöht: Waren betroffene Frauen bis jetzt mit bis zu drei Jahren Haft bedroht, sind es jetzt bis zu zehn Jahre. Ärzte, die mit der Zustimmung der Frau eine Abtreibung durchführen, können bis zu zwölf Jahre ins Gefängnis. Abtreibungen sind in Guatemala nur erlaubt, wenn die Schwangerschaft eine gravierende Gefahr für die Gesundheit der Mutter ist.

Hinter dem Gesetz steht die Partei „Vamos“ des konservativen Präsidenten Alejandro Giammattei. Sie hat im Parlament des 17 Millionen Einwohner zählenden Landes die Mehrheit. Damit es in Kraft tritt, muss Giammattei, ein Arzt und Abtreibungsgegner, es noch unterschreiben – ein reiner Formalakt.

Das Gesetz negiert internationale Verpflichtungen

Doch trotz der großen Parlamentsmehrheit regt sich auch Widerstand gegen das „Gesetz zum Schutz des Lebens und der Familie“. Jordán Rodas, Ombudsmann für Menschenrechte, hat bereits angekündigt, die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes anzufechten. Es verstoße gegen Menschenrechte und internationale Abkommen, so Rodas.

So widerspricht das Ehe-Verbot für gleichgeschlechtliche Paare unter anderem gegen die aktuelle Rechtsprechung des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hatte bereits Anfang 2018 gleichgeschlechtlichen Paaren aus Costa Rica Recht gegeben, die gegen das Ehe-Verbot in ihrem Land geklagt hatten. Die Urteile dieses Gerichtshofs sind für Guatemala bindend.

Homosexualität ist in Guatemala zwar seit 1871 legal, doch in dem christlich dominierten Land noch immer ein Tabuthema. Für gleichgeschlechtliche Paare gibt es keine Möglichkeit, ihre Partnerschaft amtlich zu registrieren, sexuelle Minderheiten sind in dem mittelamerikanischen Land auch nicht vor Diskriminierung geschützt.

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