Freitag, 26. April 2024
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Gleichbehandlungsanwaltschaft fordert Levelling-up

Deutliche Worte kommen von der Gleichbehandlungsanwaltschaft im Bundeskanzleramt: Sie fordert heute eine Ausweitung des Diskriminierungsschutzes auf sexuelle Minderheiten.

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Wenn es in Österreich um den Schutz sexueller Minderheiten geht, gibt es grobe gesetzliche Lücken. So kann eine lesbische Kellnerin zwar gegen ihren queerfeindlichen Arbeitgeber vorgeben, lesbische Besucherinnen haben aber keine Handhabe, wenn sie aus dem Lokal geschmissen werden.

Eine lesbische Kellnerin genießt Schutz vor Diskriminierung, ein lesbischer Gast nicht

Denn sexuelle Minderheiten sind nur in der Arbeitswelt vor Diskriminierung geschützt – nicht beim Zugang von Gütern und Dienstleistungen. Denn anders als in den Bundesländern, die in ihrem Wirkungsbereich den Diskriminierungsschutz weiter gefasst haben, hat der Bund nur das von der EU geforderte Minimum umgesetzt. Das führt dazu, dass queere Personen bei einer Sportveranstaltung, die in die Landeskompetenz fällt, geschützt sind, beim Restaurantbesuch jedoch nicht.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft des Bundes spricht von einem „undurchsichtigen Regelwerk“ – und möchte den Schutz auf alle Bereiche ausweiten. „Wir sprechen beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen von Bereichen des täglichen Lebens. Es ist von großer Bedeutung, dass der Rechtsstaat den Schutz vor der Würdeverletzung – die etwa mit einer Einlassverweigerung einhergeht – über die unternehmerische Freiheit stellt“, so Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft.

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Was weiter zu Verwirrung führt: Trans-, nicht-binäre und intergeschlechtliche Personen wären – anders als Schwule, Lesben und Bisexuelle – bereits vollständig vor Diskriminierung geschützt, weil Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verboten ist. Doch das ist oft nicht bekannt. Um diesen Gruppen Rechtssicherheit zu geben, sollte auch im Gesetz klargestellt werden, dass der Begriff „Geschlecht“ auch Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechtsmerkmale umfasst, so die Gleichbehandlungsanwaltschaft.

HOSI Wien: „Wichtiges Signal“

Für die HOSI Wien ist diese Forderung wichtig. „Es ist ein wichtiges Signal, dass mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft die beim Bundeskanzleramt zuständige Stelle für Gleichbehandlung und Diskriminierungsschutz diese zentrale Forderung der LGBTIQ-Community unterstützt. Wir fordern die Bundesregierung auf, auf ihre Expert:innen zu hören und diese jahrzehntealte Forderung der Community endlich umzusetzen“, so Ann-Sophie Otte, Obfrau der HOSI Wien.

Denn dass der volle Diskriminierungsschutz für sexuelle Minderheiten, das Levelling Up, in Österreich auf sich warten lässt, liegt an der Blockadehaltung der ÖVP – die ja auch mit Karl Nehammer den Bundeskanzler stellt. Die Partei verhindert die Aufwertung seit Jahren, trotz unzähliger Versuche von SPÖ und Grünen, daran etwas zu ändern. Deshalb startete die HOSI Wien gemeinsam mit 19 anderen LGBTIQ-Organisationen die Kampagne #SchutzFürAlle, in deren Rahmen es auch eine Petition gibt. Diese wurde bereits von mehr als 3.000 Menschen unterzeichnet.

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