Donnerstag, 2. Mai 2024
HomeFamilieEhe und PartnerschaftBulgarien muss gleichgeschlechtliche Paare anerkennen

Bulgarien muss gleichgeschlechtliche Paare anerkennen

Bulgarien muss gleichgeschlechtliche Partnerschaften anerkennen. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hervor. Ob Bulgarien das Urteil umsetzt, ist aber unklar.

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

In einer gestern, Dienstag, veröffentlichen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) wird Bulgarien dazu verpflichtet, eine rechtliche Basis für gleichgeschlechtliche Beziehungen zu schaffen.

Bulgarien muss die Beziehung des lesbischen Paares anerkennen

Geklagt haben Darina Koilova und Lilly Babulkova: Die beiden 37-Jährigen hatten 2016 im Vereinigten Königreich, wo sie sieben Jahre lang gelebt hatten, geheiratet. Nach ihrer Rückkehr nach Bulgarien wurde ihre Ehe nicht ins Personenstandsregister eingetragen, weil Bulgarien die Ehe nicht für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet hat.

Nun haben die Richter:innen des EGMR dem Paar Recht gegeben. Bulgarien wurde wegen Verletzung von Paragraf 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf Privat- und Familienleben garantiert, verurteilt. „Dies ist ein Schritt in Richtung Gerechtigkeit für uns und unsere Gemeinschaft in Bulgarien“, freuen sich die Klägerinnen.

- Werbung -

Ob Bulgarien das Urteil umsetzt, bleibt fraglich

Bulgarien muss den Frauen die Prozesskosten in der Höhe von 3.000 Euro erstatten – und eine rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Beziehungen schaffen. Ob Bulgarien das eigentlich verpflichtende Urteil wirklich umsetzt, ist allerdings fraglich. Vor Gericht leugnete Bulgarien die Probleme gleichgeschlechtlicher Paare im Land.

Allerdings hatte Bulgarien bereits 2019 – nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Ehe eines australisch-französischen Paares, das sich in Bulgarien angesiedelt hat, anerkannt. Hier ging es aber vor allem um Erleichterungen bei der Aufenthaltsgenehmigung für die australische Partnerin – und nicht um eine Eintragung im bulgarischen Standesregister, wie bei der jetzigen Entscheidung.

Für das Parlament gibt es „intime Beziehungen“ nur zwischen Männern und Frauen

Nach bulgarischem Recht nur die Zivilehe und die De-Facto-Familiengemeinschaft. Vor einem Monat wurde in einem Gesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt zum ersten Mal auch der Begriff „intime Beziehung“ aufgenommen. Allerdings hat das Parlament die ursprüngliche Fassung nachträglich so geändert, dass diese nur zwischen einem Mann und einer Frau möglich ist.

Durch die Weigerung des bulgarischen Staates würden betroffenen Paaren mehr als 300 Rechte entgehen, unter anderem beim Erb- oder Steuerrecht, kritisiert die Anwältin Denitsa Ljubenova, die auch Vorsitzende der LGBTI-Organisation „Deistvie“ ist, gegenüber dem Online-Medium Euractiv .

Widerstand gegenüber LGBTI-Rechten leisten vor allem russland-freundliche Parteien, wie etwa die rechtsextreme Partei Vazrazhdane („Wiedergeburt“) oder das linke Parteienbündnis.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner