Freitag, 26. April 2024
HomeFamilieEhe und PartnerschaftIndien: Höchstgericht will für die Ehe-Öffnung nicht zuständig sein

Indien: Höchstgericht will für die Ehe-Öffnung nicht zuständig sein

Enttäuschung und Hoffnung für die LGBTI-Community in Indien. Das Höchstgericht hat die Öffnung der Ehe für schwule und lesbische Paare heute abgelehnt - aber der Regierung einige Hausaufgaben auf den Weg gegeben.

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Das Höchste Gericht in Indien hat heute, Dienstag, eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare abgelehnt. Das fünfköpfige Richter:innengremium hat dabei die Argumentation der hindunationalistischen Regierungspartei BJP übernommen, dass das Höchstgericht nicht die Kompetenz hätte, die Ehe zu öffnen. Auch religiöse Anführer von Hindus, Muslimen und Christen stellten sich im Vorfeld gegen die Ehe für alle.

Das Gericht sollte entscheiden, weil es das Parlament nicht tat

Zuvor hatten sich mehrere gleichgeschlechtliche Paare an das Gericht gewandt, um um bevölkerungsreichsten Land der Erde eine gesetzliche Regelung für die Öffnung der Ehe zu erreichen. Sie argumentierten unter anderem, dass die Ehe für sie wichtige Rechte beinhalte, wie etwa das Eröffnen eines gemeinsamen Bankkontos, gegenseitige Erbschaften oder gemeinsame Adoptionen.

Allerdings machten die Richter:innen klar, dass sexuelle Minderheiten in Indien nicht diskriminiert werden dürfen. Dafür machten sie der Regierung einige Vorgaben: So hat der Vorsitzende Richter Chandrachud der BBC zufolge in der Urteilsbegründung unter anderem gefordert, die Regierung müsse sicherstellen, dass die „queere Community nicht wegen ihrer Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung diskriminiert wird“.

- Werbung -

Das Gericht macht Regierung und Polizei deutliche Vorgaben

Das betrifft auch den Zugang zu Waren und Dienstleistungen. Außerdem soll die Regierung die Bevölkerung über queere Identitäten aufklären, Hotlines für die Community schaffen, denen sie Gewalt gegen LGBTI melden können oder im ganzen Land Safe Houses für sexuelle Minderheiten schaffen. „Konversionstherapien“ und geschlechtsangleichende Operationen an unmündigen intersexuellen Kinder sollen verboten werden. Weiters soll die Regierung eine Eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare einführen.

Der indischen Polizei schreibt Chandrachud ins Stammbuch, dass gleichgeschlechtliche Paare nicht diskriminiert werden sollen und queere Menschen nicht dazu gezwungen werden sollen, zu ihren Geburtsfamilien zurückzukehren. Auch soll die Polizei Beschwerden queerer Menschen über Einschränkungen durch ihre Familien ernst nehmen.

Die LGBTI-Community ist enttäuscht

Für die LGBTI-Community in Indien ist die Entscheidung der Richter:innen eine Enttäuschung. Sie erhoffte sich von einer positiven Entscheidung des Gerichts auch mehr Anerkennung in der Gesellschaft. „Was sollen wir denn tun, wenn es keinen politischen Willen gibt?“, sagte etwa Sharif Rangnekar, ein schwuler Mann, der vor dem Gericht auf das Urteil wartete, dem Fernsehsender NDTV: „Wir sind keine wichtigen Wähler.“

Sexuelle Minderheiten werden in Indien vielfach stigmatisiert. Erst vor fünf Jahren hat das Höchstgericht eine Bestimmung aus der britischen Kolonialzeit gekippt, die einvernehmlichen gleichgeschlechtlichen Sex unter Strafe stellte. Trotzdem wird Homosexualität in vielen Familien noch immer nicht akzeptiert.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner