Freitag, 26. April 2024
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Frankreich will rechtlich diskriminierte Lesben und Schwule entschädigen

Auch Frankreich will Homosexuelle, die wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert wurden, entschädigen. Das hat die Nationalversammlung in der Nacht auf Donnerstag einstimmig beschlossen.

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Ähnlich wie in Deutschland oder Österreich will auch Frankreich Lesben und Schwule, die wegen ihrer sexuellen Orientierung zwischen 1942 bis 1982 diskriminiert wurden, entschädigen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf passierte in der Nacht auf heute in erster Lesung einstimmig die Nationalversammlung. Nun geht es an den Senat.

Unter der nazi-freundlichen Regierung wurde ein Sondergesetz gegen Homosexuelle erlassen

Homosexualität war in Frankreich eigentlich seit der Revolution im Jahr 1791 legal – bis 1942. In diesem Jahr hat die mit den Nationalsozialisten zusammenarbeitende Vichy-Regierung von Philippe Petain Homosexualität in das Strafrecht aufgenommen: So wurde das Schutzalter bei gleichgeschlechtlichen Handlungen auf 21 Jahre angehoben, während es bei heterosexuellen Handlungen bei 13 Jahren lag. 

Das Gesetz wurde mehrmals verändert, bis es schließlich der sozialistische Präsident Francois Mitterand 1982 aufhob. Zum Schluß beinhaltete es unter anderem ein Schutzalter von 18 Jahren für gleichgeschlechtlichen Sex, während das für heterosexuellen Sex seit 1945 bei 15 Jahren lag.

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Rund 60.000 Menschen waren von den Gesetzen betroffen

„Es ist an der Zeit, die Homosexuellen in Frankreich um Vergebung zu bitten, die 40 Jahre lang diese Unterdrückung erlebt haben“, bat Justizminister Eric Dupond-Moretti die Betroffenen um Verzeihung. Während seiner Gültigkeit sollen rund 60.000 Menschen deshalb verurteilt worden sein, die meisten davon Männer.

Dupond-Moretti räumte ein, dass die finanzielle Unterstützung für die Betroffenen nicht einfach umzusetzen sei. „Für manche Menschen wird es nicht einfach sein, das nachzuweisen“, sagte er. Deshalb müsse das Entschädigungsgesetz so formuliert sein, dass es keine Enttäuschungen auslöse.

Die Anträge sollen von einer unabhängigen Kommission geprüft werden. Dem Entwurf zufolge sollen Opfer der Verfolgung einen Pauschalbeitrag von 10.000 Euro bekommen. Pro Tag Freiheitsentzug sollen 150 Euro dazukommen. Außerdem sollen Geldstrafen des Staates zurückgezahlt werden.

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