Samstag, 27. April 2024
HomePolitikInlandNationalrat beschließt Entschädigung für homosexuelle Justizopfer

Nationalrat beschließt Entschädigung für homosexuelle Justizopfer

Der Nationalrat hat heute die vollständige Rehabilitierung und Entschädigung von Personen, die wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Sexualkontakte strafrechtlich verfolgt wurden, beschlossen.

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Es war ein langer Weg zur Gerechtigkeit: Seit mehr als 20 Jahren kämpft die LGBTI-Community dafür, dass Menschen, die wegen einvernehmlichem gleichgeschlechtlichem Sex strafrechtlich verfolgt wurden, vom Staat rehabilitiert und entschädigt werden.

Mit den Stimmen der Koalition wurde das Gesetz zur Rehabilitierung und Entschädigung beschlossen

Mitte Oktober hat Justizministerin Alma Zadić einen Durchbruch in dieser Sache angekündigt. Im Rahmen der Budgetbegleitgesetze solle diese Entschädigung und Rehabilitation vom Nationalrat mit beschlossen werden, so die Grüne Ministerin, die sich bereits im Jahr 2020 für das erlittene Unrecht offiziell entschuldigt hatte.

Und genau das ist heute passiert: Mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und Grüne wurde das „Bundesgesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung und Entschädigung von Personen, die nach den §§ 129 I, 129 I lit. b, 500, 500a, 517 oder 518 des Strafgesetzes 1945 oder den §§ 209, 210, 220 oder 221 des Strafgesetzbuches verurteilt wurden“ verabschiedet – wobei es in der zweiten, nicht entscheidenden Lesung auch von allen Oppositionsparteien unterstützt wurde.

- Werbung -

Lob für das Gesetz kommt auch von der Opposition

„Endlich schaffen wir in Österreich das, was Länder wie Deutschland schon lange umgesetzt haben: Unsere Republik übernimmt endlich Verantwortung für das Leid, das sie tausenden Menschen nur wegen ihrer sexuellen Orientierung zugefügt hat“, meint dazu etwa SPÖ-Gleichbehandlungssprecher Mario Lindner, der auch der Community für ihr Durchhaltevermögen gedankt hat.

Das Gesetz sieht für eine Verurteilung eine Entschädigung in der Höhe von 3.000 Euro vor, für jedes angefangene Jahr Haft 1.500 Euro. Für Strafverfahren ohne Verurteilung beträgt die Entschädigung 500 Euro, und 1.500 Euro gibt es für Personen, die im Zusammenhang mit den entsprechenden Paragrafen unter besonderen beruflichen, wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Nachteilen zu leiden hatten.

Damit das Gesetz in Kraft tritt, muss es noch vom Bundespräsidenten unterschrieben und veröffentlicht werden. Beides sind Formalien. Um Anspruch auf Streichung und Entschädigung zu haben, muss bis 2033 ein entsprechender Antrag beim damals zuständigen Gericht oder dem Justizministerium gestellt werden.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner