Freitag, 26. April 2024
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Homosexualität ist in Österreich ein Asylgrund

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Homosexualität muss in Österreich als Asylgrund anerkannt werden. Das hat nun der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden.

So könne es schwulen und lesbischen Asylwerbern nicht zugemutet werden, nach der Rückkehr in ihre Heimatländer ihre sexuelle Orientierung geheim zu halten. Auch „Zurückhaltung beim Ausleben der sexuellen Ausrichtung zu üben, um die Gefahr einer Verfolgung zu vermeiden“ ist nach Ansicht der Höchstrichter für die Betroffenen nicht zumutbar. Das berichtet die Tageszeitung „Der Standard“, der das Urteil vorliegt.

Geklagt hatte ein Asylwerber aus Nigeria. Sein Vater habe ihn beim Sex mit seinem Freund erwischt, woraufhin ein wütender Mob seinen Partner gelyncht habe. Er selbst sei nach Österreich geflüchtet, wo ihm Asyl verweigert wurde. Dabei zweifelten das Bundesverwaltungsgericht als zweite Asylinstanz nicht an der Glaubwürdigkeit des Mannes, sondern daran, dass „bei zurückhaltender Lebensweise Gefahr in seinem Heimatland“ bestehe.

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Für das Verfassungsgericht ist das eine „Verkennung der Rechtslage“. Denn Grundlage für die Entscheidung waren Länderberichte, die vor der Verschärfung der Gesetze in Nigeria im Jahr 2013 verfasst wurden. In diesem Jahr trat eine Verschärfung der Gesetze in Kraft, nach der Lesben und Schwulen in Nigeria bis zu 14 Jahren Haft drohen.

Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs geht damit weiter als eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der im letzten Jahr Lesben und Schwule als „soziale Gruppe“ anerkannt hat, der bei Verfolgung Asyl gewährt werden muss.

Für die Menschenrechtsorganisation „Helping Hands“, die sich um Flüchtlinge in Österreich kümmert, ist das Urteil deshalb „bahnbrechend“. Denn: „Bei Lesben und Schwulen aus Iran, Afghanistan und dem Irak wurde das angewandt, in Fällen Homosexueller aus Pakistan, Bangladesch und Nigeria hingegen nicht“, erklärt Judith Ruderstaller, Rechtsberaterin bei „Helping Hands“.

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