Freitag, 26. April 2024
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Kein Gesetz gegen ‚Homo-Propaganda‘ in Litauen

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Litauen wird kein Gesetz gegen „Homo-Propaganda“ nach russischem Vorbild bekommen: Das Parlament hat einen entsprechenden Antrag des notorisch homophoben Abgeordneten Petras Gražulis heute von der Tagesordnung genommen.

Das Gesetz würde Grundrechte einschränken, erklärte der liberale Abgeordnete Eligijus Masiulis. Er hatte die Absetzung der Abstimmung beantragt. 64 Abgeordnete waren für seinen Antrag, zehn waren dagegen, 25 enthielten sich. „Wir glauben, dass das Gesetz in einem Rechtsstaat nicht möglich ist, und es ist völlig unklar, wie es angewandt werden soll, weil es so viel Interpretationsspielraum lässt“, erklärt Masiulis weiter.

Der rechtsliberale Gražulis hatte einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht: Demnach sollte die Verunglimpfung von „verfassungsmäßigen Familienwerten“ mit Geldstrafen bestraft werden: Bei „Ersttätern“ zwischen 300 und 900 Euro, im Wiederholungsfall zwischen 900 und 1800 Euro. In der Praxis wäre nicht nur jede positive Darstellung von Homosexualität verboten worden, auch die Veranstaltung von Lesben- und Schwulenparaden und ähnlichen Veranstaltungen wäre nicht mehr möglich gewesen.

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In seiner Begründung für das Gesetz schreibt der Abgeordnete, dass „Menschen, die heterosexuelle Beziehungen wertschätzen“, diskriminiert werden würden, wenn „für nicht-traditionelle Beziehungen geworben“ werde. Bereits 2014 hatte Gražulis versucht, dieses Gesetz im Parlament einzubringen – und scheiterte an der internationalen Kritik. Damals hieß es, die Abstimmung würde auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Nach der heutigen Verschiebung dürfte diese wohl in der fernen Zukunft liegen.

Die Initiative des Politikers sorgt im litauischen Parlament für Kopfschütteln: Der Abgeordnete Vytautas Matulevičius erklärte, es sei ironisch, dass mit dem Gražulis ausgerechnet ein geschiedener Politiker einen derartigen Entwurf eingebracht habe – und diesen mit dem Schutz der Familie begründet.

Auch die litauische Lesben- und Schwulenorganisation LGL bezeichnet den Entwurf als „höchst gefährlich für die LGBT-Bewegung in Litauen“ und davor gewarnt, dass sich Litauen damit von den europäischen Werten verabschiede.

Doch von diesen hat sich Litauen schon in der Vergangenheit entfernt: Das Jugendschutzgesetz verbietet beispielsweise Schulen und Bibliotheken Informationen bereitzustellen, die „Minderjährige zu sexuellen Beziehungen ermutigen, die Familienwerte verunglimpfen oder ein Konzept von Ehe und Familie fördern, das nicht in der Verfassung vorgesehen ist“.

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