Donnerstag, 2. Mai 2024
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EU will Lesben und Schwule überall vor Diskriminierung schützen

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Das EU-Diskriminierungsverbot soll auf alle Lebensbereiche ausgedehnt werden: EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla hat in Brüssel einen entsprechenden Richtlinienvorschlag vorgelegt. Damit könnte es in Zukunft in der EU verboten sein, eine Wohnung nicht an Homosexuelle oder Muslime zu vermieten oder älteren Menschen bestimmte Dienstleistungen zu verweigern.

Der Gesetzesentwurf ist Teil eines größeren Sozialpakets, der auch mehr Rechte für europäische Betriebsräte, garantierte Patientenrechte für medizinische Behandlung in anderen EU-Staaten und einfacheren Zugang zum EU-Globalisierungsfonds vorsieht. In der EU ist Diskriminierung aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft schon jetzt in allen Lebensbereichen verboten. Vor Diskriminierung aufgrund von Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Religion waren Betroffene aber nur am Arbeitsplatz geschützt. Diese „gesetzliche Diskriminierungshierarchie“ will die EU-Kommission nun abschaffen.

In bestimmten Ausnahmefälle, etwa bei Bildungseinrichtungen oder Banken und Versicherungen, soll es weiter möglich sein, spezielle Tarife zu kalkulieren oder Alterslimits festzusetzen. Auch spezielle nationale Bestimmungen für religiöse Organisationen sollen von den neuen Regeln nicht betroffen sein. Das strenge Diskriminierungsverbot soll nach den Vorstellungen der Brüsseler Behörde außerdem nur im kommerziellen Bereich, gelten, nicht aber für Privatgeschäfte.

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Dem Gesetzesentwurf müssen nun alle Mitgliedstaaten und das Europaparlament zustimmen.

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