Samstag, 27. April 2024
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Gericht gibt schwulem Straßenbahnfahrer wieder Recht

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Einen weiteren Erfolg vor Gericht hat jener schwule Straßenbahnfahrer erstritten, der zunächst von Kollegen gemobbt und dann gekündigt wurde.

Nachdem er in einem früheren Verfahren bereits seine Wiedereinstellung erreicht hat, wurden ihm heute auch 150.000 Euro Verdienstentgang zugesprochen. Die Wiener Linien müssen ihm den Betrag in den nächsten Tagen überweisen, obwohl das Verfahren wahrscheinlich in die nächste Instanz gehen wird, sagt der Anwalt des Klägers, Michael Sommer.

Außerdem läuft noch ein weiteres Verfahren, in dem der 39-Jährige rund 200.000 Euro Schmerzensgeld von den Wiener Linien einklagen will: Als die Homosexualität des Mannes 1999 innerhalb des Unternehmens bekannt wurde, weil er für seinen Lebensgefährten eine Angehörigenkarte beantragte, begann ein unglaublicher Spießrutenlauf.

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Die Toilette im Betriebsbahnhof sei mit homophoben Parolen beschmiert worden, aus den Reifen seines Autos immer wieder Luft ausgelassen worden, das Auto einmal mit Buttersäure übergossen worden, sagte der Straßenbahnfahrer vor Gericht aus. Als er sich pragmatisieren lassen wollte, soll ihm der Dienststellenobmann unter vier Augen gesagt haben: „Schwuchteln wie di tun ma net pragmatisieren.“

Als Folge des Mobbings erkrankt der Mann schließlich an einem depressiven Belastungssyndrom – daraufhin wurde er von den Wiener Linien nicht unterstützt, sondern gekündigt. Diese Kündigung wurde vom Arbeits- und Sozialgericht Wien bereits 2008 aufgehoben.

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