Freitag, 26. April 2024
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Ausländische Homo-Ehen in Deutschland ungültig

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Gleichgeschlechtliche Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, werden in Deutschland nicht anerkannt. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Geklagt hatte ein spanisch-deutsches Paar, das seit 17 Jahren in einer Beziehung lebt. Die beiden haben im Jahr 2006 in Kanada geheiratet. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat den beiden dann aber sowohl die Anerkennung der in Montréal geschlossenen Ehe verweigert, als auch die Eintragung der Ehe als Lebenspartnerschaft.

In einem anderen Punkt entschieden die Richter zugunsten des Paares: Das von dem Amt ausgesprochene Verpartnerungsverbot wurde aufgehoben. Denn da die gleichgeschlechtliche Ehe in Spanien anerkannt wurde, gilt der spanische Partner für die Behörden als „verheiratet“, der deutsche aber als „ledig“. Deshalb durfte das Paar in Deutschland nicht einmal eine Eingetragene Partnerschaft eingehen. Die Richter des Verwaltungsgerichts waren aber anderer Meinung als das Bezirksamt, nun muss das Bezirksamt das Paar verpartnern.

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Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg kann über die bürokratischen Hürden nur den Kopf schütteln: „Es ist ein Armutszeugnis, dass einem nach ausländischem Recht verheiraten schwulen Paar in Deutschland selbst die Eintragung als Lebenspartner in das Melderegister verweigert wurde und erst vor Gericht erstritten werden musste“, so Geschäftsführer Jörg Steinert: „Dass die Eintragung als Ehe im deutschen Melderegister verweigert wurde, zeigt, dass Homosexuelle vom Gesetzgeber immer noch als Bürger zweiter Klasse behandelt werden“. Der LSVD fordert deshalb nach wie vor die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule.

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